Beschlussvorlage - VO/2014/1019
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung zur Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.6 Hafenamt
- Bearbeiter:
- Mandy Hoepfner
- Beteiligt:
- II Senator; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 32 ORDNUNGSAMT; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Forst, Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.10.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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07.10.2014
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Sachverhalt
Begründung:
1. Allgemein
Mit einstimmigen Beschluss vom 19.12.2013 wurde der Bürgerschaftsbeschlussvorlage zur Umsetzung des Ausbaus der Infrastruktur für die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen im Alten Hafen zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde eine zur Umsetzung des Beschlusses notwendige Vorplanung einschließlich zu erwartender Realisierungskosten abgeschlossen. Weiterhin steht ein zwischen der Hansestadt Wismar und der Seehafen Wismar GmbH verhandelter Flächentausch von Hafenflächen kurz vor der Realisierung. Dieser Tausch hat zur Folge, dass die Wasserflächen vor dem für die Kreuzfahrt vorgesehenen Liegeplatz 17/Überseehafen in das Eigentum der Hansestadt übergehen. Der Eigentumswechsel und ein für die Ausreichung der Fördermittel von der EU vorgeschaltetes Notifizierungsverfahren machen die eigene Betreibung des Liegeplatzes durch die Hansestadt Wismar notwendig. In der jetzt abgeänderten Hafenentgeltordnung ist der Liegeplatz 17 in den Geltungsbereich aufgenommen worden.
2. Zur Entgeltordnung
Die bisher gültige Entgeltordnung hatte im § 1 Absatz 2 den Liegeplatz 17 als sogenannten „Sonderbereich Kreuzfahrtlieger“ von ihrer Anwendung ausgenommen. Hintergrund waren die nicht abschließend geregelten Eigentumsverhältnisse und die Absicht, diesen Bereich durch die in Wismar gegründete CCCW GmbH (Columbus Cruise Center Wismar GmbH) einem Jointventure der in Bremerhaven ansässigen CCCB GmbH und der Seehafen Wismar GmbH betreiben zu lassen. Vergabegründe, die unmittelbar bevorstehenden Eigentumsänderungen sowie das bevorstehende Notifizierungsverfahren machen die eigene Betreibung des Kreuzfahrtliegeplatzes notwendig.
Die Hansestadt Wismar befindet sich mit dem Entschluss, sich am Ostseekreuzfahrtgeschäft zu beteiligen, in Konkurrenz zu den in unmittelbarer Nachbarschaft im Kreuzfahrtmarkt etablierten Ostseehäfen. Die Konkurrenzsituation und die Kostendeckungsaufgabe haben zu den hier festgelegten Berechnungsfaktoren geführt. Das nach Bruttoraumzahl erhobene, und damit größte Einnahmestelle, Hafengeld ist mit 0,11 Euro/BRZ genau wie das pro Passagier zu berechnende Kaibenutzungsentgelt mit 1,20 Euro im unteren Bereich vergleichbarer Häfen (Anlagen 2a und 2b) festgelegt worden. Hinsichtlich des Hafengeldes wurde zur Attraktivitätserhöhung eine Rabattierungsmöglichkeit geschaffen, wie sie aktuell für die spanische Pullmantur Cruises mit der Wismar anlaufenden MS „Empress“ zur Anwendung kommen könnte. Danach reduziert sich das Hafengeld nach dem 5. Anlauf auf 0,07 Euro/BRZ und nach dem 8. Anlauf auf 0,05 Euro/BRZ.
Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen an der Kaianlage (Zaunaufbau, Bewachungspersonal usw.) zur Abwehr von Terrorgefahren machen die Anpassung an die gestiegenen Kosten für diese Stelle notwendig. Die Entwicklung Hafengeld, Kaibenutzungsentgelt und Sicherheitsentgelt sind im Vergleich zu anderen Ostseehäfen in den Anlagen 2 a – c dargestellt.
Mit den jetzt vorliegenden Anmeldungen von Kreuzfahrtschiffen sind die Einnahmen für das Jahr 2015 kumuliert in der Anlage 3 dargestellt. Verwaltungsintern erfolgt die Vereinnahmung durch den BgA Stadthafen. Der BgA Stadthafen ist dem Ordnungsamt/Hafenamt zugeordnet.
Die zu erwartenden Haushaltsauswirkungen für 2015 sind in der Anlage 4 dargestellt.
Die Anlagen 5 und 6 bilden farblich die Streichungen (rot) und Hinzufügungen (Grün) in der Hafenentgeltordnung und im Hafenentgelttarif ab.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt keine | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt keine | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Teilhaushalt: | .06 | Ertrag in Höhe von | 315911,47 |
Teilhaushalt: | .06 | Aufwand in Höhe von | 395595,98 |
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Finanzhaushalt | |||
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Teilhaushalt: | .06 | Einzahlung in Höhe von | 175000 |
Teilhaushalt: | .06 | Auszahlung in Höhe von | 142100 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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965,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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36,2 kB
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4
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(wie Dokument)
|
38 kB
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5
|
(wie Dokument)
|
35,4 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
37,1 kB
|
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7
|
(wie Dokument)
|
12,2 kB
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8
|
(wie Dokument)
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24 kB
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9
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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10
|
(wie Dokument)
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38 kB
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