07.10.2014 - 6 1. Änderung zur Entgeltordnung für den öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 (Textteil), mit der dazugehörigen Anlage 1 (Hafenplan) und 2 (Entgelttarife) angefügte „Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar“.

 

Wortmeldungen:

Herr Gundlack, Herr Koebe, Frau Teß, Herr Heesch, Herr Rakow

Herr Forst

 

Herr Rakow bittet um einige Ausführungen zur Vorlage.

 

Herr Forst erläutert, dass der Liegeplatz 17 bislang nicht Bestandteil der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen war. Es bestand die Absicht,  diesen Liegeplatz durch die Columbus Cruise Center Wismar GmbH (CCCW) betreiben zu lassen.

Im Zusammenhang mit einem Flächentausch mit der Seehafen Wismar GmbH (Wasserflächen vor dem Liegeplatz 17/ Überseehafen gehen in das städtische Eigentum über) und einem von der EU vorgeschriebenen Notifizierungsverfahren zur Ausreichung von Fördermitteln für den Aufbau der Infrastruktur zur Abwicklung von Kreuzfahrtschiffen im Alten Hafen, erfolgt die Betreibung sowie Vereinnahmung der Entgelte für den Liegeplatz 17 nunmehr durch die Hansestadt Wismar. In Folge dessen ist eine Änderung der Entgeltordnung erforderlich geworden. 

 

In der Vorlage sowie den Anlagen wurden mehrere redaktionelle Änderungsbedarfe festgestellt. Diese Korrekturen werden bis zur Sitzung der Bürgerschaft eingepflegt.

 

Die Ausschussmitglieder erkundigen sich zu folgenden Themen:

 

- Anlage 2a (Hafengeld im Vergleich)

  Die Kennzeichnung der Entgelte für die Hansestadt Wismar mit einem „ * “ zeigt eine Preisstaffelung 

  an. Ab dem 5. - 7. sowie ab dem 8. Anlauf reduzieren sich jeweils die Entgelt

- Die Entgelte der Hansestadt Wismar liegen teilweise deutlich unter denen der Vergleichshäfen.

   Die Entgelthöhe für die bisherigen Kreuzfahrtschiffsanläufe wurde durch die CCCW ausgehandelt.

   Zunächst ist ein Einstieg in das Marktsegment der Kreuzfahrt zu finden. Es gibt europaweit viele Städte

   und daher eine große Konkurrenzsituation.

- Dauer der Gültigkeit der Entgelthöhe

   Die Entgeltordnung ist nicht befristet. Sollte eine Anpassung erforderlich sein, erfolgt eine Änderung

   der Satzung.

 

Herr Koebe stellt den Antrag, die Vorlage zur Beratung in den Fraktionen zurück zu verweisen und noch keine Empfehlung auszusprechen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

 

Ja-Stimmen:    1                                          Nein-Stimmen:               8                            Enthaltungen:               0

 

Herr Rakow lässt über die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zur 1. Änderung zur Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:   8                                           Nein Stimmen:              1                            Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage