Beschlussvorlage - VO/2014/0954

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 in der Gesamthöhe von 4.750.000,00 anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadtund für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarktentsprechend der Anlagen 1 und 2.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2015 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

          

Mit dem Förderantrag 2015 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt(Anlage 1) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.000.000,00 und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarkt(Anlage 2)  Städtebauförderungsmittel in Höhe von 750.000,00 .

          

Die Anträge auf Städtebauförderungsmittel für das Programm 2015 für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Altstadt(Anlage 1.1) und Ost - Kagenmarkt(Anlage 2.1) werden in der Vorlage dargestellt.

          

Im Förderantrag für die beiden Gesamtmaßnahmen gemäß den Anlagen 1.1 und 2.1 werden sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität aus dem jeweiligen Fördergebiet dargestellt.

          

Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programm 2015 basieren jeweils auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche aus den Zuarbeiten der hausverwaltenden Ämter der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar, den Versorgungsträgern und privaten Antragstellern zusammengestellt wurden und dem Antrag als Anlagen 1.3 und 2.3 zum jeweiligen Programmgebiet beiliegen.

 

Zudem sind in den Anlagen 1.2 und 2.2 die geplanten Maßnahmen dargestellt, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln aus den vorangegangenen Programmanträgen 2009 - 2014, in den Jahren 2015 - 2018 finanziert werden sollen.

          

In den Übersichten zu den Maßnahmen mit bewilligter Finanzierung (Anlagen 1.2 und 2.2) sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen, deren dargestellte Finanzhilfen auf Grundlage vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2014 2018 bereits gebunden sind. Des Weiteren enthält die Darstellung auch Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und müssen zur Ausfinanzierung daher zusätzlich auch im Förderantrag 2015 berücksichtigt werden.

                     

Da die Antragssumme für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadtauf 4.000.000,00 und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarktauf 750.000,00 begrenzt ist, lassen sich derzeit nur ein Teil der in der Prioritätenliste enthaltenen Einzelmaßnahmen im Förderantrag darstellen. Daher sind im Antrag auch Maßnahmen ohne Summe aufgeführt, die sich dann in der Prioritätenliste wieder finden.

          

Die Prioritätenlisten in den Anlagen 1.3 und 2.3 weisen die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge entsprechend dem angedachten Realisierungszeitraum in dem jeweiligen Programmgebiet aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

Altstadt:

51103.5415111

 

 

 

Kagenmarkt:

51103.5415114 

 

 

Aufwand in Höhe von

2015 56.600,00

2016 84.800,00

2017 118.700,00

2018 67.800,00

2019 50.900,00

 

2015 12.500,00

2016 7.500,00

2017 10.400,00

2018 6.000,00

2019 4.500,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

Altstadt:

51103.7415111

 

 

 

 

 

51103.7844400

 

 

 

 

Kagenmarkt:

51103.7415114 

 

 

 

 

 

51103.7844400 

 

Auszahlung in Höhe von

 

2015 56.600,00

2016 84.800,00

2017 118.700,00

2018 67.800,00

2019 50.900,00

 

2015 -

2016 198.000,00

2017 277.200,00

2018 158.400,00

2019 118.700,00

 

2015 12.500,00

2016 7.500,00

2017 10.400,00

2018 6.000,00

2019 4.500,00

 

2015 -

2016 55.000,00

2017 77.100,00

2018 44.000,00

2019 33.000,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenanteilen. Für das Sondervermögen werden eigenständige Haushaltspläne erarbeitet.

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt beim Denkmalschutzprogramm 20 % und bei allen übrigen Städtebauförderungsprogrammen 33,33 %. Erst nach  Mittelbereitstellung durch das Land kann die konkrete Summe des Eigenmittelanteils der Hansestadt Wismar für die einzelnen Förderprogramme genau veranschlagt werden. Die Ausweisung der bewilligten Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 35 %, im 4. Jahr 20 % und im 5. Jahr 15 %.

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des städtebaulichen Sondervermögens enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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