Beschlussvorlage - VO/2014/0945
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost",
2. Änderung,
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.08.2014
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.08.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ die 2. Änderung im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.
- Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von der südlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Netzweg 32-34
im Osten: vom Reusenweg sowie von der westlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Reusenweg 1-9
im Süden: von der nördlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Landgang 2-4
im Westen: von der östlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Inselstraße 9-11
(Übersichtsplan siehe Anlage 1)
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 13/91/3 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke des Änderungsbereiches abzuschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ ist seit dem 22.11.2003 rechtskräftig. Ein Teil des Plangebietes im Bereich Netzweg wurde bereits in den vergangenen Jahren entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan vorwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut.
Mit Schreiben vom 29.04.2014 beantragte die Eigentümerin der Grundstücke 4116/6 und 4116/21 eine Änderung von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Eigentümerin beabsichtigt, die Nutzung der im Plangebiet gelegenen und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzten Gartenanlage aufzugeben und diese Fläche gemeinsam mit der sich ebenfalls in ihrem Eigentum befindlichen benachbarten Wohnbaufläche als neuen Wohnungsbaustandort zu entwickeln. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (jeweils ca. vier Wohneinheiten) sowie zwei bis vier Einfamilienhäusern, ggf. als Doppelhäuser auf einer Fläche von insgesamt ca. 4.000 m².
(siehe Anlage 2 – Antrag der Grundeigentümerin auf Änderung des Bebauungsplanes).
Städtebauliche Gründe stehen dem Änderungsersuchen nicht entgegen.
Das Plangebiet befindet ich auf einem in den Stadtorganismus integrierten Standort in einem Wohngebiet.
Aufgrund der geringen Flächengröße des Änderungsbereiches ist das Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
Es ist vorgesehen, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Grundeigentümerin einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
(siehe Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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695,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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