Fraktionsantrag - VO/2014/0916
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufruf zur Wahrnehmung des Wahlrechts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion FÜR-WISMAR-Fraktion
- Verantwortlich:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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22.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft ruft die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar auf, ihr politisches Grundrecht der Wahl am 25.05.2014 wahrzunehmen, um damit ihre Interessenvertretung und stabile politische Verhältnisse in der Hansestadt Wismar, im Landkreis und auf der EU-Ebene zu gewährleisten.
Sachverhalt
Begründung:
Das Wahlrecht in Deutschland gehört zu den tragenden Säulen der Demokratie und gewährleistet die Souveränität des Volkes. Es ist der Kern der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den wesentlichen Entscheidungen für unser Gemeinwesen.
Dieses Wahlrecht kann jedoch nur dann seine politische Wirksamkeit entfalten, wenn es auch wahrgenommen wird.
Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb ihr Wahlrecht nutzen und sich damit für demokratische Mitwirkung in den genannten Parlamenten und Vertretungen einsetzen.
