Beschlussvorlage - VO/2023/4819

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtteilbezirk Müggenburg als planungsrechtliche Grundlage den Bebauungsplanes Nr. 88/23Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Müggenburg Nord aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

 im Norden:  durch den Landgang

im Osten :     durch den Verlauf eines Grabens, ca. 150-200 m östlich der Straße Müggenburg, und durch den Abfallwirtschaftshof des EVB der HWI sowie einer Brachfläche nördlich des Müggenburger Weges

im Süden:  durch den Müggenburger Weg

im Westen: durch eine ca. 200 m breite landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Müggenburger Weg und Landgang

 

(siehe Anlage 1) 

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 88/23 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit der Solarpark Wismar NordOst GmbH zu schließen.


 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Vorhabenträger, die Solarpark Wismar NordOst GmbH, beabsichtigt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtteilbezirk Müggenburg der Hansestadt Wismar, eine ca. 25 ha große Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz zu errichten und zu betreiben. Es soll somit ein Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Vollzug der Energiewende geleistet werden. (Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers)

 

Geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen abseits eines 200-m-Bereiches beidseitig von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes zählen derzeit nicht zu den gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten baulichen Anlagen, die im planungsrechtlichen Außenbereich zulässig sind.

 

Daher ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 BauGB erforderlich. Die Planung erfolgt im Regelverfahren, d.h. es wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der verschiedenste Schutzgüter auf ihre mögliche Betroffenheit hin untersucht werden.

 

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 88/23 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen Müggenburg Nord“ ist gemäß Entwicklungsgebot eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Im Parallelverfahren wird zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88/23 ein Verfahren zu Aufstellung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe VO/2023/4818) durchgeführt.

 

Zur Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren ist vorgesehen, mit der Solarpark Wismar NordOst GmbH mit Sitz in Wismar, einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen abzuschließen.

(siehe Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag)
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in he von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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