28.09.2023 - 10.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtteilbezirk Müggenburg als planungsrechtliche Grundlage den Bebauungsplanes Nr. 88/23 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Müggenburg Nord“ aufzustellen.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Landgang
im Osten : durch den Verlauf eines Grabens, ca. 150-200 m östlich der Straße Müggenburg, und durch den Abfallwirtschaftshof des EVB der HWI sowie einer Brachfläche nördlich des Müggenburger Weges
im Süden: durch den Müggenburger Weg
im Westen: durch eine ca. 200 m breite landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Müggenburger Weg und Landgang
(siehe Anlage 1)
- Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 88/23 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit der Solarpark Wismar NordOst GmbH zu schließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4,1 MB
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2
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413 kB
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3
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429 kB
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