Beschlussvorlage - VO/2023/4840
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderfonds "Solidaritätspauschalen für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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04.09.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Mittel für die Hansestadt Wismar aus dem Sonderfonds für die Projekte
- Sanierung Kunstrasen Kagenmarkt
- Verschattung Schulen
- Sanierung Sportfläche PSV-Sportplatz
beim Land M-V für das Programm „Solidaritätsfonds für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften“ zu beantragen.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Schreiben vom 14. Juli 2023 wurde der Hansestadt Wismar durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V mitgeteilt, dass ein Sonderfonds in Höhe von 20 Mio. Euro im Land eingerichtet wurde. Städte und Gemeinden, welche wichtige Aufgaben der Integration und der Unterbringung von Schutzsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften übernommen haben, sollen so bei der Umsetzung von kommunalen Investitionen finanziell unterstützt werden. Bis Ende August 2023 soll durch die Stadt eine Einschätzung zum Zeitraum der Mittelinanspruchnahme und zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgenommen werden.
Dabei können max. drei Projekte mit einer Mindesthöhe von 50.000 Euro mittels Anträgen benannt werden. Der Vorhabenzeitraum umfasst die Jahre 2023 und 2024 (Verlängerung bis max. 2025 möglich). Der Sonderfonds sieht im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung einen Fördersatz von bis zu 90% vor, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 %. Die Fördersumme für die Hansestadt Wismar beträgt gemäß Anlage 1 des Informationsschreibens des Ministeriums 750.000 Euro.
Um einen Zusammenhang zu dem Förderhintergrund und den Projekten herzustellen, wurden einzelne Maßnahmen des derzeitigen Haushaltes und die Mittelanmeldungen für die zukünftigen Haushaltsjahre gesichtet und mit den Fachämtern besprochen. Realisierungszeitraum, Investitionshöhe und öffentliche Wahrnehmung für ein große Breite an Bevölkerung sind in die Priorisierung eingeflossen.
Vor diesem Hintergrund plant die Hansestadt Wismar folgende Projekte im Rahmen des Sonderfonds zu beantragen:
- Sanierung Kunstrasen Kagenmarkt
Mit der Sanierung des Kunstrasenplatzes soll der äußerst positiven Entwicklung des Stadtteils Kagenmarkt Rechnung tragen werden.
Der Kunstrasenplatz am Kagenmarkt wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Seither wurde dieser sehr intensiv vom Freizeitsport und vom Fußballverein SV Schiffahrt und Hafen Wismar 1961 e. V. mit seinen ca. 10 Mannschaften genutzt. Außerdem wird der Platz zu einigen Zeiten regelmäßig von zwei Fußballmannschaften gleichzeitig genutzt, was die Abnutzung weiter erhöht. Zusätzlich dient der Platz als Bolzplatz für das anliegende Wohngebiet. Durch die jahrelange intensive Nutzung ist der Kunstrasen sanierungsbedürftig.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine neue Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2024 erfolgen.
Auszahlungen | 350.000 EUR |
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Einzahlungen | 315.000 EUR | Solidaritätspauschale |
Eigenmittel | 35.000 EUR |
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- Verschattung Schulen
Durch den Klimawandel und eindeutig längeren Hitzeperioden in den vergangenen Jahren hat sich herausgestellt, dass eine großflächigere Beschattung der Schulhöfe fehlt und diese unbedingt ergänzt werden muss. Der vorhandene Baumbestand ist bei einigen Schulen bei weitem nicht ausreichend, um während dieser Hitzeperioden als Schattenspender für die Schülerinnen und Schüler zu dienen.
Ziel muss es sein für zukünftige Sommer und mögliche Hitzeperioden ausreichenden Sonnenschutz zu gewährleisten. Dies soll durch das Errichten von festverbauten Sonnenschutzkonstruktionen und der Pflanzung von weiteren höher gewachsenen Bäumen erreicht werden.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine neue Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme soll 2024 erfolgen.
Auszahlungen | 100.000 EUR |
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Einzahlungen | 90.000 EUR | Solidaritätspauschale |
Eigenmittel | 10.000 EUR |
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- Sanierung Sportflächen PSV-Sportplatz
Die „Sanierung der Sportfläche des PSV-Sportplatzes (2. BA)“ wird als Teilmaßnahme im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Sanierung/Erweiterung Sanitär- und Umkleidegebäude und Sanierung Sportfläche des PSV-Sportplatzes“ durchgeführt (siehe VO/2020/3638 und VO/2020/3638-02).
Mit seiner Lage im Stadtteil Wendorf hat der PSV-Sportplatz eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration in diesem sozial vielschichtigen Stadtteil. Der Sportplatz wird als Begegnungsstätte unter sportlichem Aspekt von allen Altersgruppen und unterschiedlichen Nutzergruppen verstanden. Außerdem ist der PSV einer von 3500 Stützpunktvereinen in Deutschland, die in der Lage sind Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete anzubieten.
Für die Gesamtmaßnahme werden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 1.688.000 Euro vom Bund gewährt. Das Investitionsvolumen der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 3.737.817 Euro.
Um den erheblichen Eigenanteil der Hansestadt Wismar an dieser Maßnahme zu reduzieren, sollen nun 345.000 Euro der Solidaritätspauschale für die Teilmaßnahme „Sanierung Sportfläche PSV-Sportplatz (2. BA)“ verwendet werden. Die Investitionskosten für diese Teilmaßnahme betragen 1.177.911 Euro. Die Maßnahme, bestehend aus der Sanierung der Rasenfläche und der Laufbahn, soll im Zeitraum Mai bis September 2024 umgesetzt werden. Dementsprechend wird der Einsatz der Solidaritätspauschale 2024 erfolgen.
Auszahlungen | 1.177.911EUR |
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Einzahlungen Einzahlungen | 488.000 EUR 345.000 EUR | Bundesförderung Solidaritätspauschale* |
Eigenmittel | 344.911 EUR |
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*Reduziert den eingeplanten Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar für die Gesamtmaßnahme „Sanierung/Erweiterung Sanitär- und Umkleidegebäude und Sanierung Sportfläche des PSV-Sportplatzes“ (Beschluss VO/2020/3638-02).
Zusammenfassung der Projekte
a) Solidaritätspauschale
| 315.000 EUR | Sanierung Kunstrasen Kagenmarkt |
+ | 90.000 EUR | Verschattung Schulen |
+ | 345.000 EUR | Sanierung Sportflächen PSV-Sportplatz |
= | 750.000 EUR | Gesamtsumme Solidaritätspauschale |
b) Eigenmittelanteil
| 35.000 EUR | Sanierung Kunstrasen Kagenmarkt |
+ | 10.000 EUR | Verschattung Schulen |
+ | 39.000 EUR | Sanierung Sportflächen PSV-Sportplatz (bezogen auf 10% Anteil der Solidaritätspauschale) |
= | 84.000 EUR | Gesamtsumme Eigenmittelanteil |
Bei einem Fördersatz von 90% beläuft sich der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar auf rund 84.000 Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 834.000 Euro.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.6816620/07 (Kunstrasen Kagenmarkt) 20101.6816620/07 (Verschattung Schulen) 42400.6816620/07 (Sportflächen PSV) | Einzahlung in Höhe von | 315.000 €
90.000 €
345.000 €
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.7852200/07 (Kunstrasen Kagenmarkt) 20101.7852200/07 (Verschattung Schulen) 42400.7852200/07 (Sportflächen PSV) | Auszahlung in Höhe von | 350.000 €
100.000 €
384.000 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (42400007 – Sanierung/Erweiterung Sanitär- und Umkleidegebäude und Sanierung Sportfläche des PSV-Sportplatzes) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist eine neue Investition (Sanierung Kunstrasen Kagenmarkt, Verschattung Schulen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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288,4 kB
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