Beschlussvorlage - VO/2023/4834

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2024 in der Gesamthöhe von 4.000.000,00 € für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ entsprechend der Anlage 1.
 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem Förderantrag 2024 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ Städtebaufördermittel in Höhe von 4.000.000,00 €.

 

Entsprechende Antragsunterlagen sind in der Anlage 1 enthalten.

 

Die Anlage 1.1 stellt die einzelnen weiter zu finanzierenden bzw. neu zu beantragenden Maßnahmen dar.  

 

In der Anlage 1.2 sind Maßnahmen dargestellt, die aus bewilligten und in den Jahren 2023 bis 2027llig werdenden Städtebaufördermitteln finanziert werden sollen. In dieser Übersicht sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt.

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, deren dargestellte Förderung auf Grundlage bereits vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2023 2027 gebunden sind und weitere Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden.

 

Die zu beantragenden Städtebaufördermittel für das Programm 2024 basieren auf einer rdergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Die Prioritätenliste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten

Rang- und Reihenfolge im geplanten Realisierungszeitraum aus.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

 

51103.5629200

Aufwand in Höhe von

 

2024

2025

2026

2027

2028

 

 

 

  800 €

4.000 €

4.800 €

  4.000 €

  2.400 €

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

 

51103.7629000

 

 

 

 

 

51103.7844000

 

Auszahlung in Höhe von

 

2024

2025

2026

2027

2028

 

2024

2025

2026

2027

2028

 

 

 

  800 €

4.000 €

4.800 €

  4.000 €

  2.400 €

 

  40.000 €

200.000 €

240.000 €

  200.000 €

  120.000 €

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Das städtebauliche Sondervermögen tangiert mit den Komplementäranteilen zu den Landes- und Bundesmitteln sowie mit den zusätzlichen Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen den städtischen Kernhaushalt. Die Landes- und Bundesmittel fließen direkt auf das Treuhandkonto. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger Haushaltsplan aufgestellt.

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des Städtebaulichen Sondervermögens enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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