Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2023/4699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die bestehende Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar vom 25.03.2021 dahingehend

verwaltungsseitig ändern zu lassen, dass die Entgelte für die anerkannten Traditionsschiffe zukünftig entfallen. Diese geänderte Entgeltordnung ist der Bürgerschaft in der Folge zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bereits mit BA/2017/2292 vom 15.06.2017 wurde durch die Bürgerschaft in einem Schreiben an den

damaligen Minister Dobrindt darauf hingewiesen, dass die neue Schiffsicherheitsverordnung zu erheblichen Belastungen und Kosten durch erforderliche Umbauten und Ausrüstungen bei den Traditionsschiffen führen wird.

Das wurde dann mit Erlass der vorgenannten Verordnung geltendes Recht, welches die Traditionsschiffe

seitdem regelmäßig umsetzen müssen.

Die darauffolgende Coronapandemie hat dann auch den gemeinnützigen Vereinen sehr geschadet, mit

den Folgen kämpfen sie heute noch und ohne die fleißigen ehrenamtlichen Mitglieder (jährlich fallen

z.B. auf der Kogge ca. 60000 ehrenamtliche Stunden an), hätten diese Schäden nicht gemindert werden

können.

 

Die geschilderte Situation hat sich seitdem nicht gebessert, denn wie wir alle, kämpfen auch die

Traditionsvereine mit zunehmenden Energiekosten, Inflations- und sonstigen gestiegenen Kosten.

 

In deren Folge sehen sie sich nicht mehr in der Lage die anfallenden Liegeplatzgebühren (ca. 6000€ je

Schiff) zu stemmen.

 

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14.03.2023 auf der Kogge, stellten die Vorstände der

Traditionsschiffe Kogge, Atalanta und Marlen diese Situation ausführlich dar.

 

Sie teilten darüber hinaus auch mit, dass das Baumhaus im Rahmen des Maritimen Traditionszentrums

gepflegt und sukzessive saniert wird, was ebenfalls erhebliche Kosten verursacht. Für diesen Zweck

werden auch regelmäßig Rücklagen gebildet, da ansonsten durch die gemeinnützigen Vereine keine

Gewinne erwirtschaftet werden dürfen.

 

Etwaige Überschüsse fließen sämtlich in den lt. Satzung vorgeschriebenen Zweck, ein großer Anteil wird

dabei für die Kinder-und Jugendarbeit verwendet.

Im Vergleich mit anderen Hafenstädten wurde festgestellt, dass z.B. auch in unserer Partnerstadt, der

Hansestadt Lübeck, keine Liegeplatzgebühren für Traditionsschiffe erhoben werden.

 

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