25.05.2023 - 12.1 Erlass der Liegeplatzgebühren für die Tradition...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Toni Brüggert, als Einreicher, stellt folgenden Änderungsantrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die bestehende Entgeltordnung für den öffentl. (kommunalen) Hafen der Hansestadt Wismar vom 25.03.2021 dahingehend verwaltungsseitig ändern zu lassen, dass die Entgelte für die anerkannten Traditionsschiffe, die in der Hansestadt Wismar beheimatet sind, zukünftig entfallen. Diese geänderte Entgeltordnung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, ist der Bürgerschaft in der Folge zur Beschlussfassung vorzulegen. Die entstehenden Kosten in Höhe von ca. 20.507,56 € sind in die entsprechende Kostenstelle des nächsten Doppelhaushaltes einzustellen.
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Beyer
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag:
„- der Erlass der Liegegebühren soll dabei auf Antrag erfolgen und soll nur im Falle einer nachgewiesenen wirtschaftlichen Bedürftigkeit erfolgen.“
Wortmeldungen: Herr Helbig, Herr Domke, Herr Beyer, Herr Toni Brüggert, Herr Beyer, Herr Domke, Herr Krumpen, Herr Schneider, Herr Tom Brüggert, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die bestehende Entgeltordnung für den öffentl. (kommunalen) Hafen der Hansestadt Wismar vom 25.03.2021 dahingehend verwaltungsseitig ändern zu lassen, dass die Entgelte für die anerkannten Traditionsschiffe, die in der Hansestadt Wismar beheimatet sind, zukünftig entfallen. Diese geänderte Entgeltordnung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, ist der Bürgerschaft in der Folge zur Beschlussfassung vorzulegen. Die entstehenden Kosten in Höhe von ca. 20.507,56 € sind in die entsprechende Kostenstelle des nächsten Doppelhaushaltes einzustellen.