Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2022/4413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig Möglichkeiten zu prüfen, mit denen die Zahl zulässiger Photovoltaikanlagen in der Altstadt erhöht werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Regelung zum Schutz der Aussicht von touristisch besuchten Kirchtürmen kritisch auf ihre Unabdingbarkeit geprüft werden.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

Derzeit ist in der Gestaltungssatzung der Hansestadt Wismar vorgesehen, dass

„Solaranlagen auf Dachflächen oder an Fassaden nur zugelassen werden können, wenn sie auf der rückseitigen Dachfläche oder an der rückwärtigen Fassade errichtet werden sollen und sie weder von öffentlichen Straßen noch von den touristisch besuchten Kirchtürmen der Stadt aus sichtbar oder einsehbar sind.“

Durch diese Formulierung setzt die Bürgerschaft derzeit Hürden für die Genehmigung und den Bau von Photovoltaikanlagen. In der aktuellen Situation denken wir, dass es Zeit ist, einen Teil dieser Einschränkungen entfallen zu lassen. Es ist kaum zu vermitteln, dass es nicht zulässig ist auf rückseitigen Dachflächen oder Fassaden Solaranlagen zu errichten, die lediglich beim Besteigen eines Kirchturmes für Betrachter sichtbar werden. Aus unserer Sicht gibt es derzeit aber auch in Zukunft ein überwiegendes öffentliches Interesse an Maßnahmen, die der umweltschonenden Energieversorgung dienen. 

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