Beschlussvorlage - VO/2022/4565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss: Die Bürgerschaft beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Hansestadt Wismar / Stufe 3
 

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Sachverhalt

Begründung: Für den Straßenverkehrslärm, der in vielen Städten und Gemeinden die Hauptlärmquelle darstellt, sind gemäß § 47c BImSchG Bundes- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (~ 8200 Kfz pro Tag) zu kartieren. Basierend auf der Lärmkartierung ist die Hansestadt Wismar gem. § 47d BImSchG verpflichtet einen Lärmaktionsplan (LAP) zu erstellen. Als Kriterium für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird die Überschreitung mindestens eines der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) vorgegebenen Schallimmissionswerte (= Auslösewerte) angesehen.

 

Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Im Jahr 2007 wurde die erste Lärmkartierung (Stufe 1) vom LUNG durchgeführt. In dieser ersten Stufe wurden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 6 Mio. Kfz pro Jahr kartiert. Für die Lärmkartierung der Stufe 2 im Jahr 2012 wurden Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht. Anhand dieser Ergebnisse wurde durch die Hansestadt Wismar ein Lärmaktionsplan (Stufe 2) erstellt und im Dezember 2017 auf der Homepage der Hansestadt Wismar veröffentlicht. Im Jahr 2017 erfolgte erneut eine Überprüfung der Lärmkartierung (Stufe 3) durch das LUNG. Es wurden Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr kartiert. Aufgrund der Lärmkartierung entsteht die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 3).

Datengrundlage für die Lärmkartierung des LUNG waren zum einen Verkehrszählungen sowohl durch das LUNG selbst als auch durch die Hansestadt Wismar. Zum anderen und wesentlich größeren Teil wurde das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsverteilung mittels entsprechender Software modelliert und berechnet.

Die Hansestadt Wismar hat zusätzlich die Firma UmweltPlan GmbH Stralsund mit der Erstellung einer Lärmkartierung beauftragt. Datengrundlage war in diesem Fall das „Verkehrskonzept zur Entwicklung des maritimen Wirtschaftsstandortes Wismar“ vom 02. November 2017, erstellt von Klaeser & Partner, Beratende Ingenieure PartG mbB. Diese Lärmkartierung wurde für die Lärmaktionsplanung verwendet. Damit wird sichergestellt, dass für die Lärmkartierung und der daraus folgenden Lärmaktionsplanung die aktuellsten und genauesten Verkehrszahlen verwendet werden. Die Daten aus dem maritimen Wirtschaftskonzept wurden dem LUNG mitgeteilt.

 

Die Unterlagen mit dem Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen befinden sich anliegend.

 

In ihrer Sitzung am 29.09.2022 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar den Entwurf dieser Fortschreibung des Lärmaktionsplanes öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen (VO/2022/4399). Die Auslegung erfolgte vom 25.10.2022 bis einschließlich 30.11.2022. Es gingen keine Hinweise, Anmerkungen oder Anregungen der Bürger zum ausliegenden Planentwurf in diesem Zeitraum ein. Eine Abwägung ist demzufolge nicht notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro): keine

 

 

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Anlagen

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