Beschlussvorlage - VO/2022/4448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.

Das Jahresergebnis in Höhe von 2.332.325,41 € wird wie folgt verwendet:

- Ausschüttung an den Haushalt der Hansestadt Wismar

   aus dem BgA Stadtverkehr:                                500.000,00 €

   aus dem Bereich Stadtverkehr (Verkehrsraum)    200.000,00 €

-Einstellung in die Rücklagen                             1.632.325,41 €

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021.

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Sachverhalt

Begründung:

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß Eigenbetriebsverordnung MV verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Zusätzlich sind für jeden Bereich je eine Bereichsbilanz, eine Bereichs-Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bereichsfinanzrechnung zu erstellen.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten BRB Revision und Beratung oHG (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie der ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung MV (EigVO) aufgestellte Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung, Bereichsrechnungen sowie Anhang - und der Lagebericht des EVB. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sind als Anlage 1 beigefügt.

Der Jahresabschluss 2021 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 2.332.325,41 € aus; verteilt auf Stadtentwässerung (1.146.925,87 €), Stadtverkehr (884.734,04 €) und Stadtreinigung (300.665,50 €).

Gemäß Eigenbetriebsverordnung soll der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes so hoch sein, dass Rücklagen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung sowie für Erneuerungen gebildet werden können. Insbesondere die Abwasserentsorgungsbetriebe müssen Vorsorge für künftige Reinvestitionen treffen. Wegen zukünftig ausbleibender Fördermittel müssen die Finanzierungsmittel in den Betrieben erwirtschaftet werden. Dazu sind sukzessiv ausreichende Rücklagen aufzubauen. Erhaltene Fördermittel werden gewinnneutral in einen Sonderposten eingestellt und über die Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsgutes gewinnerhöhend aufgelöst. 

Die Auflösungsbeträge der erhaltenen Fördermittel werden entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofes nicht gebührenmindernd in den Gebührenkalkulationen berücksichtigt.   Weiterhin sollte zur zukünftigen Liquiditätssicherung in den Gebührenkalkulationen eine angemessene Eigenkapitalverzinsung enthalten sein. Diese Verfahrensweise ermöglicht den Eigenbetrieben eine geplante Gewinnerwirtschaftung. Eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung wird dadurch erreicht, dass der erwirtschaftete Gewinn in die Rücklagen eingestellt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gewinn des Bereiches Stadtentwässerung, der sich im Wesentlichen aus der vorgenannten Auflösung von Sonderposten und der Eigenkapitalverzinsung ergibt, in die Rücklagen einzustellen.

Das Jahresergebnis des Bereiches Stadtverkehr wird wesentlich durch das Beteiligungsergebnis der Stadtwerke Wismar GmbH geprägt. Auf Grund der derzeitigen Energiekrise fiel die Gewinnausschüttung für das Jahr 2021 geringer als geplant aus. Für das Jahr 2021 wurde hierfür ein Betrag in Höhe von 765 T€ verbucht (Plan 1,5 Mio. €). Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2021 des BgA Stadtverkehr 500 T€ sowie weitere 200 T€ aus dem des hoheitlichen Bereiches Stadtverkehr (Verkehrsraum) an den städtischen Haushalt auszuschütten. Der über die Gewinnabführung hinausgehende Betrag (185 T€) soll in die Rücklagen eingestellt werden, um die bisherigen und die zukünftigen Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten finanzieren zu können.

Aufgabe des Bereiches Stadtverkehrs ist auch die Betreuung der Verkehrsanlagen der Hansestadt Wismar. Dazu zählen insbesondere die Straßenbeleuchtung und die Ampelanlagen. Die Finanzierung erfolgt im Wege einer Kostenerstattung durch die Hansestadt Wismar. Durch die gegenwärtig deutlich steigenden Energiekosten werden auch die Kosten der Straßenbeleuchtung die Planansätze übersteigen. Für die Finanzierung des durch die Energiekrise verursachten Mehrbedarfes soll der Ausschüttungsbetrag des hoheitlichen Bereiches Stadtverkehr (Verkehrsraum) dem EVB für die ansteigenden Kosten der Straßenbeleuchtung und der Ampelanlagen zur Verfügung gestellt werden und verbleibt daher im EVB.

Der Bereich Stadtreinigung erzielte im Jahr 2021 ein Ergebnis in Höhe von 301 T€. Dieses resultiert im Wesentlichen aus der Eigenkapitalverzinsung. Die Verwaltung schlägt vor, das Jahresergebnis 2021 des Bereiches Stadtreinigung in die Rücklage zur Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten einzustellen.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                 x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.4760000

Ertrag in Höhe von

    500 T€

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.5673000

Aufwand in Höhe von

      75 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.5679000/09

Aufwand in Höhe von

     4,1 T

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.6760000

Einzahlung in Höhe von

    500 T€

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.7673000

Auszahlung in Höhe von

      75 T€

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.7679000/09

Auszahlung in Höhe von

     4,1 T€

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                   x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                    x

Vorgeschrieben durch: §22 KV MV i.V.m. §6 EigVO MV

 

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