Beschlussvorlage - VO/2022/4377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:  Zum Zwecke der Beitragserhebung wird gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i. V. m.  

§ 4  Abs. 2 SBS r die Straßenbaumaßnahme in der Straße Landgang von der Einmündung Inselstraße bis einschließlich der Stichstraße Landgang ins Gewerbegebiet Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“ eine Abrechnung (Abschnittsbildung) beschlossen Anlage 1 -.

 

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Sachverhalt

Begründung: Die Straße Landgang von der Einmündung Inselstraße bis einschließlich der Stichstraße Landgang ins Gewerbegebiet Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“ wurde in dem Zeitraum von 2002 2018 in 3 Bauabschnitten um- und ausgebaut. Die letzte Unternehmerrechnung wurde am 01.06.2021 eingereicht.

 

Der beitragsfähige Abschnitt der Straße Landgang von der Einmündung Inselstraße bis einschließlich der Stichstraße Landgang ins Gewerbegebiet Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“ wurde 2018 fertiggestellt. Da der Um- und Ausbau des restlichen Abschnittes des Landganges in naher Zukunft nicht vorgesehen ist, ist gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i. V. m. § 4 Abs. 2 SBS für die zeitnahe Erhebung von Um- und Ausbaubeiträgen ein Beschluss zur Abschnittsbildung erforderlich. Den Beschluss hierzu fasst die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

 

Durch den Beschluss über die Abschnittsbildung kann für einen Abschnitt einer Anlage eine endgültige Heranziehung zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem die Voraussetzungen für das Entstehen der (gesamten) Beitragspflicht noch nicht vorliegen. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden, kann die Beitragserhebung erst erfolgen, wenn auch der übrige Abschnitt des Landgangs aus- bzw. umgebaut wird.

 

Die Erhebung des Straßenbaubeitrages stellt eine endgültige Beitragserhebung für diesen Abschnitt des Landganges von der Einmündung in die Inselstraße bis einschließlich der Stichstraße Landgang ins Gewerbegebiet Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“ dar.

 

Der Beitragsfähige Aufwand für die Straßenbaumaßnahme „Landgang“ in Höhe von ca. 530.870,00 € wird, entsprechend Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Wismar, prozentual in den Gemeindeanteil (ca. 233.000,00 €) und den Anliegeranteil (ca. 297.870 €) aufgeteilt. Der Anliegeranteil wird auf die gewichtete Fläche (Grundstücksgröße x Nutzungsfaktor für Geschossigkeit x evtl. Gewerbezuschlag) aller anliegenden Grundstücke aufgeteilt, so dass je m² gewichteter Fläche 1,74 €/m² anzurechnen sind.

 

Auf Grund der Eckvergünstigungen für Wohngrundstücke und einem anliegenden fiskalischen Grundstück der Hansestadt Wismar sind reine Einnahmen in Höhe von ca. 277.000,00 € zu erwarten.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.6826500 / TH08

Einzahlung in Höhe von

277.000,00€

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):  Maßnahme Nr. 5410112173

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                      x

vorgeschrieben durch: das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)

 

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Anlagen

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