08.08.2022 - 7 Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 4 Kommunalabgab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Groth und Frau Borkowski vorgestellt.

 

Es wird informiert, dass noch Straßenausbaubeiträge abgerechnet werden müssen, da die Stra-ßenbaumaßnahme vor dem 01. 01. 2018 begonnen wurde.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Lüth, ob auch die Hauseigentümer der sich im Hintergrund befindendenuser Straßenbaubeiträge bezahlen müssen, gibt Frau Borkowski bekannt, dass nur die direkten Anlieger / Bevorteilten herangezogen werden.

 

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Beschluss:  

Zum Zwecke der Beitragserhebung wird gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i. V. m.  

§ 4  Abs. 2 SBSr die Straßenbaumaßnahme in der Straße Landgang von der Einmündung Inselstraße bis einschließlich der Stichstraße Landgang ins Gewerbegebiet „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“ eine Abrechnung (Abschnittsbildung) beschlossen Anlage 1 -.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen: 2

 

 

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Anlagen zur Vorlage