Beschlussvorlage - VO/2022/4359

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den geplanten Neubau eines Sanitärgebäudes mit Infopoint für Touristen am Parkplatz an der Turmstraße mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 292.740,00 € zu finanzieren. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 390.320,00 €.
 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar plant im süstlichen Teil der Altstadt von Wismar (Block 51) den Ausbau der bereits vorhandenen provisorischen Parkplatzanlage zu einer öffentlichen ebenerdigen Parkplatzanlage mit 114 Stellplätzen und in diesem Zuge den Neubau eines öffentlichen WC-Gebäudes.

 

Art der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 5m § 12 BauNVO) - „Fläche für Gemeinbedarf". Der Bau der öffentlichen Parkplatzanlage im Block 51 entspricht den Sanierungszielen, welche sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69/08 „stlicher Altstadtrand", 1. Änderung als auch im Teilkonzept Altstadt der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) widerspiegeln.

 

r den Neubau des WC-Gebäudes ist eine Baugenehmigung erteilt und Genehmigungen nach Erhaltungssatzung, gem. § 172 BauGB, Sanierungssatzung, gem. §144 Bau GB und Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern eingeholt. Die Architektur/Ansicht des Gebäudes kann den beigefügten Bauzeichnungen entnommen werden.

 

Für das Sanitärgebäude sind geplant: ein öffentlich zugängliches WC für Damen und Herren, ein Behinderten-WC, Barriere frei, und ein Putzmittelraum. Weiterhin erfolgt eine Touristeninformation unterhalb der Überdachung über eine Informationstafel in Form einer Stadtkarte. Die Belichtung dafür gibt die indirekte Außenbeleuchtung im Bereich des Vordachs.

 

Die Tragkonstruktionen (Gründung, tragende Außen- und Innenwände, Stützen, Dach/Vordach) werden aus Stahlbeton und Stahl hegestellt. Zur Gestaltung der Fassade wird eine Mauerwerksschale aus Vormauerziegeln den Stahlbetonaußenwänden vorgesetzt. Das umlaufende Lichtband als Oberlicht sichert die Belichtung. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist gemäß des vorbenannten B-Plans ausgeschlossen. Alternativ wird geprüft (statisch), inwieweit eine Dachbegrünung die gesamte Dachkonstruktion architektonisch bereichern kann.

 

Die Parkplatzanlage stellt ein Schlüsselvorhaben im Sinne des § 147 Satz 1, Ziffer 4 BauGB dar, von dem auf Grund der Lage und stadtentwicklungsplanerischen Bedeutung eine positive Ausstrahlung auf den weiteren Sanierungsprozess in der Altstadt kurz oder mittelfristig zu erwarten ist. Zudem unterstützt die öffentliche Parkplatzanlage die Umsetzung der Sanierungsziele im südlichen Altstadtbereich nachhaltig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.7882110

 

Auszahlung in Höhe von

390.320,00€

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Auszahlung erfolgt über den Mandanten 02 Städtebauliches Sondervermögen Maßnahme 025. Die Deckung ist gesichert über Städtebaufördermittel und zusätzliche gemeindliche Eigenanteile. (11401 7852200 Maßnahme Nr. 11401006 Mandant 01)

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

                          x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

                           x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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