Beschlussvorlage - VO/2022/4231
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Ronny Bieschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Bieschke, Ronny
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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07.06.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.06.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.06.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Der Feuerwehrbereich in der Hansestadt Wismar wird durch die Berufsfeuerwehr sowie durch die freiwilligen Feuerwehren organisiert. Um die Pflichtaufgabe zur Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr erfüllen zu können, verfügt die Stadt über drei Feuerwehren. Die Kommunen, die Landkreise und das Land tragen dabei gemeinsam die Kosten dieser Pflichtaufgabe. Ausgenommen von der Kostenübernahme sind einzelne, abrechenbare Leistungen der Feuerwehr. Hier können die Kommunen Kostenersatz nach den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) sowie des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) verlangen. Für die Berechnung gilt es zu berücksichtigen, dass die kalkulierten Gebühren nur die anteilig mittelbaren (Vorhalte-) und die unmittelbaren (Einsatz-)Kosten des Feuerwehreinsatzes beinhalten dürfen. Dabei wurden die ansatzfähigen Kosten der einzelnen Feuerwehren erfasst und in einer einheitlichen Tariftabelle abgebildet. Die Bereiche der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren wurden somit in einer Mischkalkulation betrachtet. Der Betrachtungszeitraum der Kalkulation erstreckt sich über die Jahre 2022 – 2024.
Für die Durchführung einer rechtssicheren Kostenbescheidung ist daher eine sachgerechte Kalkulation notwendig. Daher hat die Hansestadt Wismar das externe Unternehmen Institut für Public Management (IPM) mit der Erstellung der Kalkulation beauftragt.
Der Satzungstext und die Gebührentarife wurden an die aktuelle Rechtlage in Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Oberverwaltungsgericht Greifswald – Urteil 1 L 93/08) angepasst.
§ 25 Absatz 3 BrSchG M-V ermöglicht es der Gemeinde, die Vorhaltekosten zumindest teilweise zu decken und dabei aber nicht den kostenersatzpflichtigen Bürger zu überfordern. Die wichtigsten Anpassungen sind der Verzicht auf die Erhebung einer pauschalen Verwaltungsgebühr für die Erstellung des Kostenersatzbescheides und die minutengenaue Abrechnung der Einsätze.
Für weitere Erläuterungen sind der Vorlage neben der neugefassten Satzung (Anlage 1) der Kalkulationsbericht (Anlage 2) sowie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Kostenerstattungssätze (Anlage 3) beigefügt.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Berechnungsbeispiels bei angenommen 100 abrechenbaren Einsätzen pro Jahr, wobei sich 85% auf Hilfeleistungseinsätze und 15% auf Brandmeldeanlagen-Einsätze verteilt wurde. Der Betrag wurde auf volle 1T abgerundet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt:12600 | 4322900 | Ertrag in Höhe von | 35.000,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt:12600 | 6322900 | Einzahlung in Höhe von | 35.000,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkung für das jeweilige HH-Jahr sind stark abhängig von der Einsatzlage der Feuerwehren der Hansestadt Wismar und den daraus resultierenden abrechenbaren Einsätzen.
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Vorgeschrieben durch: Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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2
|
(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
48,1 kB
|
