Beschlussvorlage - VO/2022/4341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt

- die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen

  Gleisanlagen einzuführen und

- den in der Folge entstehenden Betrieb gewerblicher Art (BgA) in einem neuen Produkt

  57104 „BgA Gleisanlagen“ im Haushalt abzubilden.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit der Vorlage VO/2020/3601-01 hat die Verwaltung die Erarbeitung einer Entgeltordnung r die Nutzung der städtischen Gleisanlage angekündigt und legt in Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2020/3601 nunmehr einen entsprechenden Entwurf vor.

In den 1990er Jahren wurde aus dem ehemaligen Truppenübungsgende der sowjetischen Streitkräfte das Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld, vorrangig gedacht für die Ansiedlung großflächiger Industrieunternehmen, entwickelt.

 

Damit sich dieser Industriestandort wettbewerbsmäßig entwickeln konnte, wurde auch die Verkehrsinfrastruktur dementsprechend optimiert und an die Anforderungen einer Industrieansiedlung ausgerichtet. Die Hansestadt Wismar hat eine Anschlussbahnanlage errichtet, die allen potentiellen Interessenten zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Eigentümerin ist nach wie vor die Hansestadt Wismar. Die Bahnanlage umfasst insgesamt 4.882 m Gleis einschließlich Weichen sowie Leit- und Sicherungstechnik.

 

Im Zuge der weiteren Entwicklung des Holzclusters soll in naher Zukunft ein neues Leimwerk errichtet werden. Aufgrund der daraus resultierenden Verdoppelung der Produktionsmengen mussten zwingend auch die logistischen Gegebenheiten in diesem Gebiet neu betrachtet werden. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Bewältigung der künftigen Gütermengen eine Gleiserweiterung erforderlich macht.

 

Die derzeitige und künftige Vorhaltung der Anschlussbahnanlage durch die Hansestadt Wismar verursacht neben den Investitionen auch Aufwendungen für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung der Gleise sowie Nebenanlagen.

 

Mit dem Erlass der Entgeltordnung sollen künftig alle Nutzer der Gleisanlage gleichermaßen zur Entrichtung eines entsprechenden Nutzungsentgeltes verpflichtet werden. Angestrebt wird eine 100%ige Deckung der ansatzfähigen Kosten. Gemäß § 3 der Entgeltordnung beträgt die  Entgelthöhe r den Zeitraum 02. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 5,60 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug und 5,07 je genutzten Gleismeter je Eisenbahnfahrzeug. Die Abrechnung erfolgt jährlich rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr.

 

Da die geplanten Erträge die Grenze von 35.000,00 EUR übersteigen, entsteht ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) gem. § 4 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz, der künftig in einem neuen Produkt 57104 „BgA Gleisanlagen“ im Haushalt abgebildet wird.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

  X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 57104.4419030/04

Ertrag in Höhe von

    55.111,91

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 57104.6419030/04

Einzahlung in Höhe von

    55.111,91

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 57104.4419030/04

Ertrag in Höhe von

 ca. 110.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 57104.6419030/04

Einzahlung in Höhe von

 ca. 110.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in he von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 X

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 X

Vorgeschrieben durch:   VO/2020/3601

 

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Anlagen

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