08.06.2022 - 6 Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Bansemer, Herr Dr. Fanger, Herr Domke, Herr Fuhrwerk

 

Frau Bansemer erläutert kurz die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung. Anschließend informiert Herr Dr. Fanger über die Berechnung.

 

Die Lageplan ist Bestandteil der Entgeltordnung- Berechnungsdetails.

 

Herr Fuhrwerk bittet um Information über die Berechnungsgrundlage wie folgt:

 

Im §3 des Entwurfes steht:

 

5,60€ je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug und“

 

Diese Formulierung sagt nach Meinung von Herrn Fuhrwerk aus, dass jeder Waggon berechnet wird, die nachfolgende Zeile:

 

  5,07€ je genutzter Gleismeter je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug“

 

nimmt die Formulierung „je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug" aus der vorherigen Zeile gleichlautend auf in Verbindung mit „je genutzter Gleismeter“. Daraus folgt für nach Meinung von Herrn Fuhrwerk, dass die 5,07€ je Gleismeter für jeden Waggon entrichtet werden müssen.

Die Intention der Verwaltung und der Politik war aber, eine anteilige Gebühr abhängig von der Gleislänge zu berechnen, wenn es in dem Jahr eine Nutzung durch den Gebührenschuldner gab.

 

Im Nachgang der Sitzung wird die Nachfrage von Herrn Fuhrwerk durch das Rechtsamt wie folgt beantwortet:

 

- Es geht bei den 2 genannten Entgelten um die Aufteilung verschiedener Kostengruppen.

 

- In der ersten Kostengruppe (Personalaufwand und Wartung/Instandhaltung) wurde als Maßstab nur die Anzahl der eingefahrenen Eisenbahnfahrzeuge gewählt. Dieser Maßstab ist aus Sicht der Verwaltung der gerechteste.

 

- In der 2. Kostengruppe hingegen (Abschreibungen und Verzinsung des eingesetzten Kapitals) wurde als Maßstab die Summe aus genutzten Gleismetern und eingefahrenen Eisenbahnfahrzeugen gewählt. Dies ist in der Benutzungs- und EO der aktuell sichtbaren Vorlage allerdings noch nicht erkennbar und wird zur BS-Sitzung noch geändert.

Da die alleinige Berücksichtigung der genutzten Gleismeter zur Aufteilung dieser Kostengruppe unter den Nutzern zu einer Ungerechtigkeit geführt hätte und auch bei der Festlegung von Entgelten u.a. das Äquivalenzprinzip beachtet werden muss, wurde hier stattdessen der zuvor genannte Maßstab gewählt. Dieser Maßstab ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und nimmt die Nutzer vergleichbar in Anspruch.

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

 Die Bürgerschaft beschließt

- die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen

  Gleisanlagen einzuführen und

- den in der Folge entstehenden Betrieb gewerblicher Art (BgA) in einem neuen Produkt

  57104 „BgA Gleisanlagen“ im Haushalt abzubilden.

 

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage