Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2022/4291
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Fischerturms, Ecke Ulmenstraße/Schiffbauerdamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Verantwortlich:
- Domke, René / SPD-Fraktion / Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Sanierung und Nutzung des Fischerturms.
Folgende Gesichtspunkte sollen dabei mindestens berücksichtigt werden:
1. Sicherung
Bis zum Beginn der Sanierung ist der Turm zu sichern.
2. Standort
Um eine grundlegende Sanierung des Turmes zu gewährleisten, ist dieser entsprechend B-Plan 63/04- im Wohn- und Gewerbegebiet südlicher Westhafen, soweit dies möglich ist,mit Verwendung der originalen Baumaterialien neu zu errichten.
3. Nutzung
Gemäß einer von der Stadt Wismar im Jahr 2003 in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Der Fischerturm in Wismar – Denkmalerhaltungsstrategie“ könnte der Fischerturm nach seiner Sanierung einer musealen Nutzung zugeführt werden. Die Studie wurde vom Architekturinstitut Wismar (Technologie und Gewerbezentrum Wismar TFZ, Am Alten Hafen 19, 23966 Wismar) erarbeitet. Sie enthält unter anderem ein Nutzungskonzept, das als Grundlage für die zukünftige Nutzung des Fischerturms heranzuziehen ist.
Turm mit Nebengebäude als Beispiel einer möglichen Neugestaltung.
4. Kosten
Die Planungs- und Ausführungskosten sind von der Verwaltungzu ermitteln und in den Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2024/2025 aufzunehmen. Dabei sind mögliche Förderprogramme des Landes und es Bundes zu nutzen.
5. Zeitliche Einordnung
Die Sanierung des Fischerturms sowie die Übergabe an das Stadtgeschichtliches Museum Wismar SCHABBELL solltenspätestens im Jahr 2025 abgeschlossen sein.
Sachverhalt
Begründung:
Neben der Tatsache, dass der Fischerturm unter Denkmalschutz steht und daher schon von Gesetzeswegen eines Schutzes bedarf, kann die Begründung für die Sanierung des Fischerturms der bereits erwähnten Studie entnommen werden. Da diese nichts an ihrer Aktualität verloren hat, wird die Begründung hier zitiert:
„Der Fischerturm ist ein Beleg der stadthistorischen und wirtschaftshistorischen Entwicklung im Bereich des Alten Hafens der Hansestadt Wismar. An diesem Zeitzeugen lassen sich Umgestaltungen des Umfeldes über 130 Jahre (Anmerkung: nun mehr also 150 Jahre) verfolgen. Von der Fischerbude als gewöhnlichem Gebrauchsgegenstand, über die Fischerhütte mit Aussichts- und Lichtsignalturm am Hafenende zum unfreiwilligen Fischerturm als geschichtsträchtigem Symbol am Tor zum Technologiepark lässt sich der Bogen spannen. Öffentliche Diskussionen zeigen diese Bedeutung. . . . Das verwendete Material hat eigene Bedeutung aus seiner früheren Verwendung und Herkunft aus Stadtmauer oder Stadttoren, die im gleichen Zeitraum abgerissen und als Materialquelle verwandt wurden, stammen vermutlich die Ziegel des Fischerturms. Der Zustand der Ziegel, die stadttorähnliche Form des Turms und die Wappentafel sind Indizien dieser Annahme. Der Fischerturm illustriert die Geschichte der Fischerei in Wismar. Der Fisch und insbesondere der Hering war über Jahrhunderte wichtiger Bestandteil der Nahrung“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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296,3 kB
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