28.04.2022 - 12.2 Sanierung des Fischerturms, Ecke Ulmenstraße/Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Domke

 

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Beschlussvorschlag: 

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Sanierung und Nutzung des Fischerturms. 

Folgende Gesichtspunkte sollen dabei mindestens berücksichtigt werden: 

1. Sicherung

   Bis zum Beginn der Sanierung ist der Turm zu sichern.  

2. Standort

    Um eine grundlegende Sanierung des Turmes zu gewährleisten, ist dieser entsprechend B-Plan 63/04- im Wohn- und Gewerbegebiet südlicher Westhafen, soweit dies möglich ist,mit Verwendung der originalen Baumaterialien neu zu errichten. 

3. Nutzung

    Gemäß einer von der Stadt Wismar im Jahr 2003 in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel Der Fischerturm in Wismar Denkmalerhaltungsstrategie“ nnte der Fischerturm nach seiner Sanierung einer musealen Nutzung zugeführt werden. Die Studie wurde vom Architekturinstitut Wismar (Technologie und Gewerbezentrum Wismar TFZ, Am Alten Hafen 19, 23966 Wismar) erarbeitet. Sie enthält unter anderem ein Nutzungskonzept, das als Grundlage für die zukünftige Nutzung des Fischerturms heranzuziehen ist. 

4. Kosten

    Die Planungs- und Ausführungskosten sind von der Verwaltungzu ermitteln und in den Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2024/2025 aufzunehmen. Dabei sind mögliche Förderprogramme des Landes und es Bundes zu nutzen. 

5. Zeitliche Einordnung

    Die Sanierung des Fischerturms sowie die Übergabe an das Stadtgeschichtliches Museum Wismar SCHABBELL solltenspätestens im Jahr 2025 abgeschlossen sein.


 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage