Beschlussvorlage - VO/2022/4262
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturförderung 2022
hier: Fördervereinbarung Eisenbahnfreunde e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Hübner
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Hübner, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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04.04.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die bestehende Fördervereinbarung (VO/2016/1834) zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ wird unter Ziffer 2 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
Die Hansestadt Wismar fördert den anfallenden Erbbauzins für die Fläche des Lokschuppens. Die Hansestadt Wismar fördert die Refinanzierung der einmaligen Kosten, die durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags entstehen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Verein „Eisenbahnfreunde e.V.“ nutzt seit Jahren mit dem Ziel der Erhaltung und der sinnvollen Nutzung den historischen Lokschuppen des Wismarer Bahnhofs.
Seit dem 01.08.2016 besteht zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ zur Refinanzierung des Erbbauzinses eine Fördervereinbarung.
Die derzeitige Regelung aus der Fördervereinbarung sieht unter Ziffer 2 Absatz 2 eine Refinanzierung des Erbbauzinses bis zu einem Höchstwert von 5.300,00 EUR vor.
Im bestehenden Erbbaurechtsvertrag vom 11. Oktober 2016 für das Grundstück Poeler Straße 3, Lokschuppen in 23970 Wismar wurde in § 19 Absatz 1 folgende Regelung getroffen:
„Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf Basis 2010 = 100 jeweils um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Stand vom Monat des Übergabestichtags, so tritt von dem auf diese Änderung folgenden Monatsersten an eine prozentuale Änderung des Erbbauzinses im gleichen Verhältnis ein. Bei jeder erneuten Änderung des Indexes von mehr als fünf Prozent gegenüber dem Stand der letzten Anpassung ändert sich der jeweils letzte Erbbauzins entsprechend. Die Anpassung kann nicht vor Ablauf von drei Jahren nach der letzten Neufestsetzung verlangt werden.“
Die derzeitige prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2016 bis zum aktuellen Indexstand beträgt 5,3 %.
Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Anpassung des bestehenden Erbbauzinses:
Aktueller Erbbauzins: 5.300,00 €
Erhöhung um 5,3 %: 280,90 €
Neuer Erbbauzins: 5.580,90 €
Um eine vollständige Refinanzierung des Erbbauzinses seitens der Hansestadt Wismar zu gewährleisten, wird der festgelegte Höchstbetrag unter Ziffer 2 Absatz 2 aus der derzeitigen Fördervereinbarung gelöscht. Damit wird auch zukünftigen Anpassungen des Verbraucherpreisindexes Rechnung getragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.5415920 | Aufwand in Höhe von | 5.580,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.7415900 | Auszahlung in Höhe von | 5.580,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.5415920 | Aufwand in Höhe von | 5.580,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.5415920 | Aufwand in Höhe von | 5.580,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.7415920 | Auszahlung in Höhe von | 5.580,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.5415920 | Aufwand in Höhe von | 5.580,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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