Beschlussvorlage - VO/2022/4262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

Die bestehende Fördervereinbarung (VO/2016/1834) zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ wird unter Ziffer 2 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Hansestadt Wismar fördert den anfallenden Erbbauzins für die Fläche des Lokschuppens. Die Hansestadt Wismar fördert die Refinanzierung der einmaligen  Kosten, die durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags entstehen.

 

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Sachverhalt

Begründung:
Der VereinEisenbahnfreunde e.V.“ nutzt seit Jahren mit dem Ziel der Erhaltung und der sinnvollen Nutzung den historischen Lokschuppen des Wismarer Bahnhofs.

Seit dem 01.08.2016 besteht zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ zur Refinanzierung des Erbbauzinses eine Fördervereinbarung.

 

Die derzeitige Regelung aus der Fördervereinbarung sieht unter Ziffer 2 Absatz 2 eine Refinanzierung des Erbbauzinses bis zu einem Höchstwert von 5.300,00 EUR vor.

 

Im bestehenden Erbbaurechtsvertrag vom 11. Oktober 2016 für das Grundstück Poeler Straße 3, Lokschuppen in 23970 Wismar wurde in § 19 Absatz 1 folgende Regelung getroffen:

 

„Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf Basis 2010  = 100 jeweils um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Stand vom Monat des Übergabestichtags, so tritt von dem auf diese Änderung folgenden Monatsersten an eine prozentuale Änderung des Erbbauzinses im gleichen Verhältnis ein. Bei jeder erneuten Änderung des Indexes von mehr als fünf Prozent gegenüber dem Stand der letzten Anpassung ändert sich der jeweils letzte Erbbauzins entsprechend. Die Anpassung kann nicht vor Ablauf von drei Jahren nach der letzten Neufestsetzung verlangt werden.“

 

 Die derzeitige prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2016 bis zum aktuellen Indexstand beträgt 5,3 %.

 

Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Anpassung des bestehenden Erbbauzinses:

Aktueller Erbbauzins:  5.300,00 €

Erhöhung um 5,3 %:     280,90 €

Neuer Erbbauzins: 5.580,90 €

 

Um eine vollständige Refinanzierung des Erbbauzinses seitens der Hansestadt Wismar zu gewährleisten, wird der festgelegte Höchstbetrag unter Ziffer 2 Absatz 2 aus der derzeitigen Fördervereinbarung gelöscht. Damit wird auch zukünftigen Anpassungen des Verbraucherpreisindexes Rechnung getragen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920

Aufwand in Höhe von

5.580,90 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900

Auszahlung in Höhe von

5.580,90 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920

Aufwand in Höhe von

5.580,90 €

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in he von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920

Aufwand in Höhe von

5.580,90 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415920

Auszahlung in Höhe von

5.580,90 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920

Aufwand in Höhe von

5.580,90 €

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

X

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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