28.04.2022 - 11.3 Kulturförderung 202...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Hübner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die bestehende Fördervereinbarung (VO/2016/1834) zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ wird unter Ziffer 2 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
Die Hansestadt Wismar fördert den anfallenden Erbbauzins für die Fläche des Lokschuppens. Die Hansestadt Wismar fördert die Refinanzierung der einmaligen Kosten, die durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags entstehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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96,4 kB
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