Beschlussvorlage - VO/2022/4234
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gleisanlagen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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08.03.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.03.2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Mit B/A VO/2020/3601-01 hat die Verwaltung die Erarbeitung einer Entgeltsatzung für die Nutzung der städtischen Gleisanlage angekündigt.
In den 1990er Jahren wurde aus dem ehemaligen Truppenübungsgelände der sowjetischen Streitkräfte das Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld, vorrangig gedacht für die Ansiedlung großflächiger Industrieunternehmen, entwickelt.
Damit sich dieser Industriestandort wettbewerbsmäßig entwickeln konnte, wurde auch die Verkehrsinfrastruktur dementsprechend optimiert und an die Anforderungen einer Industrieansiedlung ausgerichtet. Die Hansestadt Wismar hat eine Anschlussbahnanlage errichtet, die allen potentiellen Interessenten zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Eigentümerin ist nach wie vor die Hansestadt Wismar. Die Bahnanlage umfasst insgesamt 4.882 m Gleis einschließlich Weichen sowie Leit- und Sicherungstechnik.
Im Zuge der weiteren Entwicklung des Holzclusters soll in naher Zukunft ein neues Leimwerk errichtet werden. Aufgrund der daraus resultierenden Verdoppelung der Produktionsmengen mussten zwingend auch die logistischen Gegebenheiten in diesem Gebiet neu betrachtet werden. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Bewältigung der künftigen Gütermengen eine Gleiserweiterung erforderlich macht.
Die nun geplante Gleiserweiterung über 1.172 m besteht aus zwei Abschnitten: die zueinander parallel verlaufenden Gleise 1 bis 3 stellen im Wesentlichen die Verlängerung eines bestehenden Gleises dar und dienen vorrangig als Abstell- und Rangiergleis. Das Gleis 4 wird parallel zu einem in Richtung Haffeld-Nord verlaufendem Gleis errichtet und dient als Vorhaltegleis für die Leimfabrik. Zugleich erfolgt hierüber die Holz- und Brennstoffanlieferung eines Unternehmens der Holzindustrie.
Ohne den Ausbau des bestehenden Anschlussgleises ist die Logistik der zukünftigen Rohstoff- und Produktionsmengen nicht zu realisieren. Der geplante Betrieb der Leimfabrik wäre somit perspektivisch nicht möglich und ihre Erweiterung nicht umsetzbar.
Der geplante Ausbau der Anschlussbahnanlage durch die Hansestadt Wismar auf nunmehr 6.054 m verursacht neben den Investitionen auch zusätzliche Aufwendungen für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung der Gleise sowie Nebenanlagen.
Mit dem Erlass der Entgeltordnung sollen künftig alle Nutzer der Gleisanlage gleichermaßen zur Entrichtung eines entsprechenden Nutzungsentgeltes verpflichtet werden. Angestrebt wird eine 100%ige Deckung der ansatzfähigen Kosten. Gemäß § 3 der Entgeltordnung beträgt das Entgelt für die Gleisbenutzung netto 27,31 EUR je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Bei der Ermittlung des Entgeltes wurden die durchschnittlichen Erträge aus der Nutzung und die Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung/-setzung der letzten 5 Jahre angesetzt. Berücksichtigt wurden außerdem die Aufwendungen für Personal und Abschreibungen sowie die Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
Da die geplanten Erträge die Grenze von 35.000,00 EUR übersteigen, entsteht ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) gem. § 4 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz, der künftig in einem neuen Produkt 57104 „BgA Gleisanlagen“ im Haushalt abgebildet wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | #57100 4419030 /04 | Ertrag in Höhe von | 169.505,74 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | #57100 6419030 /04 | Einzahlung in Höhe von | 169.505,74 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | #57100 4419030 /04 | Ertrag in Höhe von | 247.007,67 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | #57100 6419030 /04 | Einzahlung in Höhe von | 247.007,67 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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3
|
(wie Dokument)
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465,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
