Beschlussvorlage - VO/2022/4212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt,

- dass sich die Hansestadt Wismar mit einem Zuwendungsantrag und Projektkosten in Höhe von 550.000,00 € am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beteiligt und

- der kommunale Eigenanteil in Höhe von 55.000,00 € aus dem Haushalt der Stadt bereitgestellt wird.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Projektaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" im Rahmen eines im vergangenen Jahr neu aufgelegten Bundesprogramms von 250 Mio. Euro sieht vor allem die Förderung konzeptioneller Maßnahmen vor, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadt-, Zentren und Ortskernentwicklung gestellt werden und mit denen die aktuellen Problemlagen - vor allem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht nur baulich-adhoc, sondern mit langfristiger Perspektive angegangenen werden. Um jedoch schnell mit kreativen Ideen und neuen Partnern auch akute Leerstände zu beheben, werden anteilig auch baulich-investive Maßnahmen unterstützt. Die zentralen Stadtbereiche sollen damit als lebendige und attraktive Orte für Handel, Gewerbe, Bildung, Kultur, Wohnen und Freizeit weiterentwickelt werden.

 

Wismar hatte mit einem entsprechenden Antrag sein Interesse an diesem Förderprogramm bekundet. Im Rahmen der fünf Teilprojekte

-       Innovative Konzepte und Handlungsstrategien,

-       Machbarkeitsstudien zu Großimmobilien,

-       Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten,

-       Innenstadtmarketing und

-       Baulich-investive Maßnahmen

mit einem geplanten Kostenumfang in Höhe von netto 550.000 Euro soll die Innenstadt attraktiver gemacht und der Einzelhandel gestärkt werden. Die rderung beträgt 495.000 Euro. Das Projekt soll auf Grundlage einer Weiterleitungsvereinbarung über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH umgesetzt werden.

 

Nachdem die Hansestadt Wismar gemeinsam mit anderen Städten unter mehreren hundert Bewerbungen den Zuschlag erhalten hat, war nun in einem weiteren Verfahrensschritt die Erstellung eines qualifizierten Antrags erforderlich, der die Details zu den Projektbeteiligten, zum Projektziel, der Finanzierung und zu den geplanten Projektaktivitäten und -maßnahmen enthält.

 

Die Altstadt einschließlich des Alten Hafens bildet das Herzstück der Hansestadt Wismar. Ein Attraktivitätsverlust durch Leerstand und der damit einhergehenden Abnahme der Aufenthaltsqualität würde Wismar den touristischen Reiz und somit eines der bedeutsamen Wirtschaftsstandbeine nehmen. Somit muss es gelingen, die bestehenden und zukünftigen Erwartungen der Stadtbesucher, sowohl aus touristischer, als auch einheimischer Sicht, zu erkennen und an deren Bedürfnisse auszurichten. Wichtig ist, dass die angestrebten Studien und Konzepte ein kurzfristiges und flexibles Handeln zulassen und auch fordern, um die Resilienz der Innenstadt beizubehalten und somit die Wirtschaftsakteure innerhalb und außerhalb der Innenstadt gleichermaßen zu stärken. Mit den beantragten Maßnahmen zielt Wismar vor allem auf die Fachexpertise und Außensicht erfahrener Berater ab, die die bereits vorhandenen zahlreichen Ideen und Konzeptansätze der Wismarer Akteure aufgreifen und mit entsprechendem Knowhow bzgl. Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Koordination und Umsetzung untermauern.

 

Mit den nf Teilprojekten sieht Wismar die Chance, sich zukünftig und nachhaltig als resiliente Stadt aufzustellen und einer sukzessiven Verödung entgegenzuwirken. Die Altstadt bildet nicht nur geografisch das Zentrum von Wismar, sondern übernimmt auch wichtige Funktionen im sozialen, kulturellen, freizeittouristischen und versorgungstechnischen Bereich, was auch zukünftig gewährleistet sein muss, um als attraktiver Lebens-, Wohn- und Arbeitsstandort zu gelten. Die Neuausrichtung der Altstadt soll im Ziel die bestehende Kaufkraft halten und durch eine hohe Angebotsvielfalt bestehende Zielgruppen reaktivieren. Damit verbunden steigt die Attraktivität für Gewerbetreibende innerhalb und außerhalb der Altstadt, was auch zur nachhaltigen Sicherung Wismars als Wirtschaftsstandort führt, Geschäftsschließungen reduziert und neue Geschäftsansiedlungen mit weiteren Arbeitsplätzen begünstigt. Mit den erarbeiteten Maßnahmen und Erkenntnissen soll Wismar befähigt werden, handlungsfähig zu bleiben, die Entwicklung der Altstadt positiv zu beeinflussen sowie diese zu sichern.

 

Mit Projektabschluss beabsichtigt die Hansestadt Wismar die Erreichung der folgenden Zuwendungszwecke:

 Maßnahmen-/Empfehlungskatalog mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Aufenthaltsqualität und des Erlebniswertes im Altstadt- und Hafengebiet,

 Darstellung von Umnutzungsmöglichkeiten für ausgewählte Großimmobilien mit Herausstellung von Vor- und Nachteilen, Einfluss auf die umliegenden Gewerbetreibenden sowie mögliche Wirtschaftlichkeitseffekte der Nachnutzung, inkl. architektonische Raumplanung für 3 Immobilien als Gesprächsgrundlage für nachfolgende Dialoge mit Eigentümern,

 Marken- und Profilierungskonzept für die Innenstadt mit Positionierung, Kommunikationsstrategie- sowie Aktivitätenplan für das Stadtmarketing in Wismar,

 Anmietung von 2 leerstehenden Ladenlokalen und Weitervermietung an Startups, Kulturschaffende oder Gewerbetreibende, die eine Unternehmenserweiterung anvisieren,

 Ausbau des Besucherlenkungssystems in den einkaufsrelevanten Straßen zur Stärkung der Geschäfte vor allem in B- und C-Lage,

 Schaffung/Ausbau weiterer Sitz- und Verweilmöglichkeiten ohne Konsumzwang mit der Absicht, die Verweildauer zu erhöhen.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 414XXX

Ertrag in Höhe von

287.450

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 5249000

Aufwand in Höhe von

287.450

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 614XXX

Einzahlung in Höhe von

287.450

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 7249000

Auszahlung in Höhe von

287.450

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 414XXX

Ertrag in Höhe von

262.550

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 5249000

Aufwand in Höhe von

262.550

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 614XXX

Einzahlung in Höhe von

262.550

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 7249000

Auszahlung in Höhe von

262.550

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:   

 

Ertrag in he von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 414XXX

Ertrag in Höhe von

262.550

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:    04

#57100 614XXX

Einzahlung in Höhe von

262.550

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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