Beschlussvorlage - VO/2016/1671-08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortführung von wismarPLUS zum 1. Februar 2022 zum unveränderten Verkaufspreis von 12,00 €.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Die Hansestadt Wismar, Amt für Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale plant die 7. Auflage des Couponheftes wismarPLUS für 2022. Der derzeitige Verkaufsstand von wismarPLUS 2021 bewegt sich mit dem anhaltend starken Einfluss der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen, auf einem zu erwartenden Niveau. Per 13. Dezember 2021 sind 233 Verkäufe getätigt worden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurden 398 Couponhefte veräußert. In der Anlage 5, Genese, finden Sie alle relevanten Werte der vergangenen Jahre auf einen Blick.

wismarPLUS wird weiterhin für 12,00 € erhältlich sein. In diesem Preis ist eine öffentliche Stadtführung, ein Besuch der Aussichtsplattform von St. Georgen und der 3D-Film „Bruno Backstein“ in St. Marien inkludiert. Zusätzlich zu den bereits im Verkaufspreis enthaltenen Leistungen erwirbt der Inhaber / die Inhaberin des Heftes eine Vielzahl weiterer unterschiedlicher Vergünstigungen, welche ihn / sie berechtigen, jede Offerte einmalig in Anspruch zu nehmen. Alle Partner von wismarPLUS bündeln ihre individuellen Leistungen zu einem gemeinsamen Angebot, welches attraktive Ermäßigungen bietet.

wismarPLUS ist ab Februar für das ganze Kalenderjahr 2022 gültig und nicht personengebunden.

Die Kosten für die Herstellung des Couponheftes trägt die Hansestadt Wismar. Die Partner verpflichten sich im Gegenzug dazu, ihre angebotenen Vergünstigungen ganzjährig vorzuhalten. Um der Planungsunsicherheit seitens der Partner entgegenzuwirken, wurde die Möglichkeit eingeräumt, deren Ermäßigungen, Rabatte bzw. andere Vergünstigungen an die Bedingung zu knüpfen, dass das jeweilige Geschäft wieder unter normalen Umständen geführt werden kann. Hierdurch konnte die Beteiligung bisheriger Partner weiterhin auf einem konstanten Niveau gehalten werden.

Die teilnehmenden Partner schätzen neben dem gemeinsamen Auftreten vor allem das lokale Netzwerk, an dem alle gleichwertig beteiligt sind. Dieses Miteinander ist ein zentraler Punkt der im Dezember 2019 verabschiedeten Tourismuskonzeption für die Hansestadt Wismar (VO/2019/3289) und findet Ausdruck in diesem Produkt.

Gleichfalls ist wismarPLUS als zusätzliches Marketinginstrument für alle Beteiligten von nicht zu unterschätzender Wirkung. Dieses Medium erreicht durch den gebündelten Auftritt insgesamt mehr Menschen, als die individuellen Maßnahmen, welche jedes Unternehmen für sich alleine platziert.

Die Darstellung zur Entwicklung des Kostendeckungsgrades über die Jahre gibt einen umfänglichen Überblick zur derzeitigen Wirtschaftlichkeit des Couponheftes:

 

 

Aufwand, brutto

Ertrag, brutto

Kostendeckung

2016

4.104,31 €

264,00 €

6,4%

2017

4.370,98 €

4.692,00 €

107,3%

2018

2.061,67 €

5.736,00 €

278,2%

2019

1.913,30 €

5.424,00 €

283,5%

2020

1.872,65 €

4.735,80 €

252,9%

2021

1.701,62 €

2.676,00 €

157,3%

Das Prinzip von wismarPLUS soll auch in 2022 fortgeführt werden. Mit dem Kauf von wismarPLUS erwirbt man weiterhin die Berechtigung zur Teilnahme an einer öffentlichen Stadtführung, welche anlässlich des besonderen Jubiläums im kommenden Jahr zu „Wismars Welterbe entdecken“ umbenannt wurde. Weiterhin inkludiert ist die Auffahrt zur Aussichtsplattform von St. Georgen sowie der Besuch des 3D-Films in St. Marien über Bruno Backstein.

Zusätzlich erhält der Käufer / die Käuferin eine Vielzahl an zusätzlichen touristisch relevanten Angeboten, die darüber hinaus einmalig in Anspruch genommen werden können. Bis auf einem Anbieter, konnten alle teilnehmenden Partner aus 2021 für die Neuauflage von wismarPLUS wieder generiert werden. Das Schabbell, das Marienkino, der Tierpark, das Theater und die NDR-Konzerte locken mit reduzierten Eintrittspreisen. „Wismars Lieblinge“ gewähren einen Nachlass bei Erreichen eines Mindestumsatzes. Die Hanse Sektkellerei bietet die Besichtigung des Gewölbes einschließlich Sektproben ermäßigt an. Die Adler-Schiffe stellen einen 10%-Rabattgutschein aus und das phanTECHNIKUM sowie das Wonnemar bieten ebenfalls einen ermäßigten Eintritt. Das Angebot vom NAHBUS Nordwestmecklenburg beinhaltet weiterhin eine ermäßigte Tageskarte für Familien. Die MS Stadtrundfahrten GmbH beteiligt sich mit einer Ermäßigung von nun 5,00 € und Hanse City Tours bietet weiterhin 2,00 € Nachlass auf den Ticketpreis an. In 2022 neu hinzu kommt die Berechtigung für eine Turmführung in St. Marien zum ermäßigten Preis.

Im wismarPLUS-Heft für 2022 werden sich insbesondere die beiden Jubiläen „20 Jahre Welterbe“ und „100 Jahre Nosferatu“ widerspiegeln. Das Spektrum konnte mit diesen Angeboten um einige neue Partner erweitert werden.

Erstmals sind die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern in Form einer Ermäßigung auf den Ticketpreis für das Nosferatu-Open Air im Alten Hafen von Wismar am 9. September 2022 im Heft vertreten. Zudem sind die Aufführungstermine des Theatersommers in St. Georgen „Nosferatu – Ein Drehtag des Grauens – Klappe die Zweite“ mit einer Vergünstigung berücksichtigt. Einen weiteren Preisnachlass erhält der Karteninhaber / die Karteninhaberin bei Teilnahme an einer NosferaTOUR, einer geführten Inszenierung durch die Altstadt von Wismar mit Großfiguren und auch bei der Teilnahme an einer thematischen Fledermaus-Führung, die speziell für das Jubiläumsjahr aufgelegt werden. Anlässlich des Filmjubiläums werden in St. Georgen die Vorführungen des Stummfilmklassikers Nosferatu musikalisch inszeniert. Für dieses besondere Kirchenkino profitieren Karteninhaber*innen ebenfalls von einem ermäßigten Tarif.

Somit kann der Nutzer/die Nutzerin von wismarPLUS 2022 rein rechnerisch eine maximale Ersparnis in Höhe von 68,65 € erzielen (2021: 62,05 €). Bei der Berechnung des effektiven Ersparnisses ist der Verkaufspreis in Höhe von 12,00 € für das Couponheft bereits subtrahiert.

Die Anfragen an die Fördervereine der Traditionssegler Poeler Kogge und Atalanta sind erneut abschlägig votiert worden. Die Traditionsschiffe wurden, wie in Aussicht gestellt, für eine Beteiligung in 2022 angefragt. Diese wurde jedoch, begründet mit der schlechteren wirtschaftlichen Lage, ausgeschlagen.

Aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen im Vorhaben zur Markteinführung eines digitalen „GästeCard-Systems MV“ wurde die zuvor beabsichtigte Einbindung weiterer touristischer Partner in den Umlandgemeinden (Insel Poel, Gemeinde Zierow und Boltenhagen) gegenüber den jeweiligen Akteuren bei den Kurverwaltungen und bei den Tourismusverantwortlichen für das kommende Kalenderjahr nicht weiter forciert. Je nach Umsetzungsstand der GästeCard MV als flächendeckendes und landesweites Gästevorteilsprogramm, wird auch die Fortsetzung des wismarPLUS-Couponheftes nachhaltig beeinflusst. Die Hansestadt Wismar hat bereits dem Landesministerium gegenüber signalisiert, dass man einer Beteiligung im Programm der GästeCard MV insgesamt sehr positiv gegenüber steht.

Die aktuelle Beibehaltung der bestehenden Konzeption unter thematischer Neuausrichtung bezogen auf das besondere Jubiläumsjahr 2022 – „20 Jahre Welterbe“ und „100 Jahre Nosferatu“- ist ein Beitrag für eine gute Produktplatzierung. Rückmeldungen beteiligter Partner und Wiederverkäufer signalisieren eine erfreuliche Resonanz auf touristische Vergünstigungsmodelle dieser Art, die dem Gast besondere touristische Erlebnisse ermöglichen. Anteilig war bei den beteiligten Partnern jedoch auch eine gewisse Planungsunsicherheit, die der Pandemie und damit einhergehenden Einschränkungen geschuldet ist, festzustellen.

Die Tourismuszentrale setzt in 2022 neben der eigentlichen Verkaufsstelle der Tourist-Information wieder stark auf weitere Verkaufsaußenstellen. So stellte sich beispielsweise als bewährte Verkaufsstrategie der Vertrieb von wismarPLUS über hiesige Beherbergungsbetriebe in Form einer Einbettung von wismarPLUS in attraktive Arrangements für den Gast heraus. Dies hatte einen spürbar positiven Effekt auf die Verkaufszahlen. Dieser Ansatz soll auch in 2022 weiter forciert werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4629930/03

Ertrag in Höhe von

5.042,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.5xxxxxx/03

Aufwand in Höhe von

5.250,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6629910/03

Einzahlung in Höhe von

5.042,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.7xxxxxx/03

Auszahlung in Höhe von

2.000,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr sind unter der Annahme einer verkauften Anzahl von 500 Stück ermittelt worden. Die Erträge sind abzüglich der Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Aufwendungen beinhalten die Kosten für Heftgestaltung, Druck, Marketing, Vertrieb sowie für Personal- und Gemeinkosten. Auch der Aufwand für die drei inkludierten Leistungen öffentliche Stadtführung, Auffahrt zur Aussichtsplattform und Besuch des 3D-Films über „Bruno Backstein“ sind in den Aufwendungen kalkuliert. In dieser vollen Höhe entstände der genannte Aufwand, wenn alle Inhaberinnen und Inhaber jeweils alle drei inkludierten Leistungen in Anspruch nehmen würden. Tatsächlich wird nur die Hälfte davon genutzt. Die beschriebenen drei inkludierten Leistungen zählen jedoch nicht zu den Auszahlungen, da dort kein Zahlungsmittelabfluss stattfindet. Aus diesem Grund sind die Auszahlungen niedriger als die Aufwendungen. 

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4629930/03

Ertrag in Höhe von

5.042,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.5xxxxxx/03

Aufwand in Höhe von

5.250,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6629910/03

Einzahlung in Höhe von

5.042,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.7xxxxxx/03

Auszahlung in Höhe von

2.000,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr sind wie im Haushaltsjahr unter der Annahme einer verkauften Anzahl von 500 Stück ermittelt worden. Die Erträge sind abzüglich der Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Aufwendungen beinhalten hier ebenfalls die Kosten für Heftgestaltung, Druck, Marketing, Vertrieb sowie für Personal- und Gemeinkosten. Auch der Aufwand für die drei inkludierten Leistungen öffentliche Stadtführung, Auffahrt zur Aussichtsplattform und Besuch des 3D-Films über „Bruno Backstein“ sind in den Aufwendungen kalkuliert. In dieser vollen Höhe entstände der genannte Aufwand, wenn alle Inhaberinnen und Inhaber jeweils alle drei inkludierten Leistungen in Anspruch nehmen würden. Tatsächlich wird nur die Hälfte davon genutzt. Die beschriebenen drei inkludierten Leistungen zählen jedoch nicht zu den Auszahlungen, da dort kein Zahlungsmittelabfluss stattfindet. Aus diesem Grund sind die Auszahlungen niedriger als die Aufwendungen. 

 

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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