Beschlussvorlage - VO/2020/3638-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2020 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - "Ausbau sozialer Infrastruktur und Sanierung von Sportflächen des Sportplatzes Wismar / Wendorf (PSV-Sportplatz)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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01.11.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.11.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, für das Vorhaben „Ausbau sozialer Infrastruktur und Sanierung von Sportflächen des Sportplatzes Wismar-Wendorf (PSV-Sportplatz)“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Eigenmittel der Hansestadt Wismar in Höhe von 271.200,00 € bereitzustellen.
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Beschluss des Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) hat der Deutsche Bundestag erneut Mittel von insgesamt 600 Mio. Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für eine Laufzeit von 2020 bis 2025 freigegeben.
Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen, die von besondere regionale oder überregionale Bedeutung sind und außerdem über sehr hohe Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik verfügen.
Im Rahmen des Projektaufrufs vom 11.08.2020 hatte die Hansestadt Wismar für das Vorhaben „Ausbau sozialer Infrastruktur und Sanierung von Sportflächen des Sportplatzes Wismar Wendorf (PSV-Sportplatz) Fördermittel beantragt. Mit Schreiben 10.03.2021 hat der vom zuständigen Bundesministerium beauftragte Projektträger Fördermittel in Höhe von maximal 1.688.000,00 € in Aussicht gestellt.
Das Vorhaben PSV-Sportplatz umfasst zum einen die Sanierung der Laufbahn und des Spielfeldes. Zum anderen sind die Sanierung des vorhandenen Sportlerheims und die Ergänzung durch ein eingeschossiges Sanitär- und Umkleidegebäude geplant. Für diese zusätzliche soziale Infrastruktur ist eine Fläche westlich des Parkplatzes vorgesehen. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über einen neu herzustellenden Gehweg, der an den Zugang zum Sportplatz anbindet.
Durch den Preisanstieg im Baugewerbe und die detaillierte Überplanung der Gebäude haben sich die bisher angenommenen Gesamtbaukosten von 1.876.500,00 € um rd. 82.700,00 € auf 1.959.200,00 € erhöht. Da es sich bei den zugesagten Fördermitteln um einen feststehenden Höchstbetrag handelt, muss die Kostenerhöhung durch Eigenmittel der Hansestadt Wismar ausgeglichen werden.
Die notwendigen Eigenmittel der Hansestadt Wismar steigen daher von ursprünglich 188.500,00 € auf 271.200,00 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt 2022-2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.6842000/TH 07 | Einzahlung in Höhe von | 1.688.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.7842000/TH 07 | Auszahlung in Höhe von | 1.959.200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246,4 kB
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