Beschlussvorlage - VO/2021/4080
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2022 für das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10.6 Abt. Gebäudemanagement; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt für das Vorhaben „St.-Marien-Forum - Gestaltung Außenraum Nordseite und Westseite des St. Marien-Kirchturms“ im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2022 – Fördermittel zu beantragen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert auch 2022 Premiumprojekte des Städtebaus.
Seit 2014 wurden über das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Bauprojekte in Höhe von insgesamt 521 Mio. € gefördert, darunter auch das Projekt „St.-Marien-Forum“ der Hansestadt Wismar (1. Projektabschnitt).
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential gefördert werden.
Für die ehemalige St.-Marien-Kirche wurde im Rahmen eines von der Hansestadt Wismar auf Grundlage des § 137 des BauGB durchgeführten Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens zur Entwicklung des Stadtraumes ein Leitbild entwickelt. Aus diesem Leitbild heraus wurde das Projekt „St.-Marien-Forum“ erarbeitet.
Das Projekt setzt sich aus vier Projektabschnitten zusammen, diese sind:
- Gestaltung des Kirchenschiffes
- Straßenraum St. Marienkirchhof, Johannisstraße
- Gestaltung Außenraum Nordseite und Westseite des St. Marien-Kirchturms
- Alte Schule.
Der 1. Projektabschnitt (Gestaltung des Kirchenschiffes) wurde im Rahmen des o.g. Förderprogramms 2016 mit 1,0 Mio. € gefördert. Der 2. Projektabschnitt (Straßenraum St. Marienkirchhof, Johannisstraße) wurde im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme der Hansestadt Wismar „Altstadt“ als städtebauliche Einzelmaßnahme durch Städtebaufördermittel finanziert.
Bereits mit dem Projektaufruf 2018/19 und erneut 2021 beantragte die Hansestadt Wismar für das Vorhaben „St.-Marien-Forum 2. BA“ Fördermittel und wurde leider von der unabhängigen Expertenjury nicht berücksichtigt.
Im Zuge des Projektaufrufs 2022 (Projektaufruf siehe Anlage) sollen seitens der Hansestadt Wismar für eben dieses Vorhaben erneut Fördermittel beantragt werden.
Der einzureichende Projektvorschlag soll den 3. Projektabschnitt (Gestaltung Außenraum Nordseite und Westseite des St. Marien-Kirchturms) beinhalten. Schwerpunktmäßig soll hierbei folgendes berücksichtigt werden:
Das Projekt St. Marien Forum Wismar soll dazu dienen, einen städtebaulichen Missstand zu beheben und die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der historischen Altstadt der Hansestadt Wismar weiter zu verbessern.
Zum 3. Projektabschnitt ist geplant, im nordwestlichen Bereich die barrierefreie Verbindung vom Welt-Erbe-Haus und der Tourist-Information in der Lübschen Straße zu der ehem. St. Marien-Kirche über eine Rampe zu realisieren.
Der vorhandene Großgrünbestand an der Nord- und Westseite des Turmes wird vervollständigt, um die nördliche und westliche Begrenzung des öffentlichen Stadtraums zu akzentuieren.
Die öffentliche Erschließung auf der Nordseite des Stadtraumes (St. Marienkirchhof, Johannisstraße, Negenchören sowie Schüttingstraße) wird in diesem Zusammenhang neu gestaltet.
Der Außenbereich nördlich des ehemaligen Kirchenschiffes (früherer Friedhof) wird in einen Skulpturengarten umgewandelt. Großflächig versiegelte Flächen sollen hierfür zu einer attraktiven Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden.
Zugunsten einer repräsentativen Gestaltung des öffentlichen Raumes westlich des Kirchturms, werden die bestehenden temporären Bauten zurückgebaut und die Umrisse der nicht mehr vorhandenen Kapellen (Banzkow'sche Sühnekapelle und Maria Zur Weiden) in der Oberflächengestaltung sichtbar und taktil erfahrbar gemacht sowie durch eine barrierefreie Beschilderung erläutert werden.
Die Gesamtkosten für die Freiflächengestaltung wurden in einer Kostenschätzung mit
1.010.000 € beziffert.
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o.g. Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 45% durch den Bund. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer 90%igen Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, so dass ein 10%iger Eigenanteil durch die Kommune getragen werden muss. Das würde für die Hansestadt Wismar bei einem Investitionsvolumen von 1.010.000 € für den 3. Projektabschnitt St.-Marien-Forum bedeuten, dass lediglich ein Eigenanteil von
101.000 € bereitgestellt werden müsste.
Der Projektvorschlag ist bis 14.12.2021 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.
An dieser Stelle sollte diesbezüglich schon ein Bürgerschaftsbeschluss herbeigeführt worden sein, der diesen Projektvorschlag im Grundsatz trägt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre 2022-2026 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28200.6816610/03 | Einzahlung in Höhe von | 909.000,00€* | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 28200.7852200/03 | Auszahlung in Höhe von | 1.010.000,00 € | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Das Vorhaben wird in den Haushalt 2022/2023 mit aufgenommen und steht damit unter dem Genehmigungsvorbehalt der Rechtsaufsichtsbehörde. *Da die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Wismar als weiterhin weggefallen zu bewerten ist und damit eine Haushaltsnotlage besteht, wird eine 90%ige Förderung beantragt
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3. Investitionsprogramm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,8 kB
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