Beschlussvorlage nicht öffentlich - VO/2021/3962
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung der Außenanlagen westlich der St- Georgen-Kirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage nicht öffentlich
- Federführend:
- 10.6 Abt. Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Karin Wurm
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Wurm, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.06.2021
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2021
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09.08.2021
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die Gestaltung der Außenanlagen westlich der St.-Georgen-Kirche einen freiraumplanerischen Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) mit Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) auszuloben.
Sachverhalt
Begründung:
Die Gestaltung der Außenanlagen um St. Georgen wurde mit 2 Bauabschnitten Pflasterung nord- und südöstlich der Kirche bereits begonnen. Die westlich der Kirche gelegenen Außenanlagen wurden bisher noch nicht eingebunden und stellen in ihrem aktuellen Zustand einen städtebaulichen Missstand dar. Es ist geplant, diesen Missstand mit dem Einsatz von Städtebaufördermitteln zu beheben.
Die Maßnahme ist Bestandteil des vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V bewilligten Programmantrages 2020.
Die Vergaben von Planungsleistungen nach VgV können in drei Verfahrensarten durchgeführt werden. Zu allen drei Verfahrensarten ist eine jeweilige Bewertungs-Jury zu bestellen und eine konkrete Aufgabenstellung zu erarbeiten.
1. Vergabe von Planungsleistungen als öffentliche Ausschreibung mit Bewertung
planungsrelevanter Kriterien und Honorarangeboten auf Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI).
2. Vergabe von Planungsleistungen auf Grundlage von, den sich an der öffentlichen
Ausschreibung beteiligenden Planungsbüros, zu erarbeitenden Skizzen, welche bezogen auf
die Aufgabenstellung nach festgelegten Kriterien bewertet werden.
3. Durchführung eines freiraumplanerischen Wettbewerbs mit Bewertung der eingereichten
Entwürfe durch eine Sach- und Fachjury und vorgeschalteter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Verfahren eines freiraumplanerischen Wettbewerbs wird hier empfohlen, denn mit diesem Verfahren kann für diesen wertvollen Stadtraum eine hohe Qualität an Gestaltung, Funktion und Wirtschaftlichkeit erreicht werden.
- Die Wahrscheinlichkeit, innovative und nachhaltige Lösungen zu erhalten, ist bei diesem Verfahren optimal gegeben und am Abschluss des Wettbewerbs liegt bereits ein Teilentwurf als mögliche erste Planung vor.
- Der Inhalt der konkreten Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer wird durch die digitale Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bereichert. Damit wird das Verfahren mit Transparenz durchgeführt und es ermöglicht eine Identifikation.
- Die Auswahl des Wettbewerbssiegers erfolgt nach Erhalt der Wettbewerbsbeiträge von der Sach-und Fachjury.
Das Verfahren bietet bei der Vergabe für den öffentlichen Auftraggeber ein hohes Maß an Sicherheit. Dabei sind die Beteiligung externe Fachjuroren und die Beteiligung der Öffentlichkeit die Sicherheitsfaktoren.
Die Finanzierung der Wettbewerbshonorare in Höhe von 87.571,49 EUR erfolgt über Städtebaufördermittel lt. Zustimmungsbescheid vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V vom 31.05.2021.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5625300 | Aufwand in Höhe von | 87.571,49 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Finanzierung der Städtebaufördermittel erfolgt über den Sondermandanten 02 „Altstadt“.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102 kB
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