Beschlussvorlage - VO/2021/4054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.

 Das Jahresergebnis in Höhe von 3.546.055,86 € wird wie folgt verwendet:

 Ausschüttung an den Haushalt der

 Hansestadt Wismar zum 30.11.2021

 aus dem BgA Stadtverkehr:                   1.500.000,00 €

 Einstellung in die Rücklagen:                 2.046.055,86 €

 

 2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020.


 

 

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Sachverhalt

Begründung: Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß Eigenbetriebsverordnung MV verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Zusätzlich sind für jeden Bereich je eine Bereichsbilanz, eine Bereichs-Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bereichsfinanzrechnung zu erstellen.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten BRB Revision und Beratung oHG (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie der ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung MV (EigVO) aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung, Bereichsrechnungen sowie Anhang - und der Lagebericht des EVB. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sind als Anlage 1 beigefügt.

Der Jahresabschluss 2020 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.546.055,86 € aus; verteilt auf Stadtentwässerung (1.260.084,15 €), Stadtverkehr (1.840.788,68 €) und Stadtreinigung (445.183,03 €).

Gemäß Eigenbetriebsverordnung soll der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes so hoch sein, dass Rücklagen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung sowie für Erneuerungen gebildet werden können. Insbesondere die Abwasserentsorgungsbetriebe müssen Vorsorge für künftige Reinvestitionen treffen. Wegen zukünftig ausbleibender Fördermittel müssen die Finanzierungsmittel  in den Betrieben erwirtschaftet werden. Dazu sind sukzessiv ausreichende Rücklagen aufzubauen. Erhaltene Fördermittel werden ergebnisneutral in einen Sonderposten eingestellt und über die Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsgutes ertragserhöhend aufgelöst. 

Die Auflösungsbeträge der erhaltenen Fördermittel werden entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofes nicht gebührenmindernd in den Gebührenkalkulationen berücksichtigt.   Weiterhin sollte zur zukünftigen Liquiditätssicherung in den Gebührenkalkulationen eine angemessene Eigenkapitalverzinsung enthalten sein. Diese Verfahrensweise ermöglicht den Eigenbetrieben eine geplante Gewinnerwirtschaftung. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat den EVB in den letzten Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die Eigenkapitalausstattung des Bereiches Stadtentwässerung noch nicht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung entspricht (zuletzt mit erteilter Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2020/2021). Eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung würde dadurch erreicht, dass der erwirtschaftete Gewinn in die Rücklagen eingestellt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gewinn des Bereiches Stadtentwässerung der sich im Wesentlichen aus der vorgenannten Auflösung von Sonderposten und der Eigenkapitalverzinsung ergibt, in die Rücklagen einzustellen.

Der Bereich Stadtverkehr schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Gewinn von 1.841 T€ ab, was im Wesentlichen auf das Beteiligungsergebnis der Stadtwerke Wismar GmbH in Höhe von 1.785 T€ zurückzuführen ist. Der restliche Gewinn resultiert aus der Aufgabe Parkraumbewirtschaftung. Um die bisherigen und noch weiter notwendigen Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten finanzieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, den über die Gewinnabführung an die Hansestadt Wismar hinausgehenden Betrag (341 T€) in die Rücklagen einzustellen.

 

Der Bereich Stadtreinigung erzielte im Jahr 2020 ein Ergebnis in Höhe von 445 T€. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Eigenkapitalverzinsung. Die Verwaltung schlägt vor, das Jahresergebnis 2020 des Bereiches Stadtreinigung in die Rücklage zur Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten einzustellen.

 

Zusammengefasst schlägt die Verwaltung der Bürgerschaft vor, das Jahresergebnis 2020 des EVB wie folgt zu verwenden: aus dem Jahresergebnis 2020 des BgA Stadtverkehr 1.500.000 € an den städtischen Haushalt auszuschütten sowie den verbleibenden Betrag aus dem Jahresergebnis 2020 den allgemeinen Rücklagen zuzuführen. Die Rücklage soll insbesondere zur Finanzierung notwendiger Baumaßnahmen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten verwendet werden.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                        x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301 4760000

Ertrag in Höhe von

1.500.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301 5673000

Aufwand in Höhe von

   225.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301 5679000/ 09   

Aufwand in Höhe von

     12.400

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301 6760000

Einzahlung in Höhe von

1.500.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301 7673000

Auszahlung in Höhe von

   225.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301 7679000/ 09

Auszahlung in Höhe von

     12.400

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                      x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: §22 KV MV i.V.m. §6 EigVO MV v. 14.07.2017

 

 

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