Beschlussvorlage - VO/2021/3963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt für den Friedhof der Hansestadt Wismar das in der Anlage beigefügte Friedhofsentwicklungskonzept mit seinen Maßnahmen.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

  1. Entwicklung des Wismarer Friedhofs von 1831 – 1990 - 2020

 

Der Wismarer Friedhof entstand im Jahr 1831, auf dem bis dato für Hinrichtungen genutzten Galgenberg. Die gesellschaftliche Entwicklung der Industrialisierung im 19. Jahrhundert ließ die Wismarer Bevölkerung deutlich anwachsen. Dies hatte ein gesteigertes Platzbedürfnis für Wohn- und Arbeitsraum innerhalb der Stadt zur Folge. Auch die Anzahl der Beerdigungen stieg an, so dass der Platz um und in den Kirchen nicht mehr ausreichte. Es wurde ein allgemeiner Gottesacker weit vor den Toren der Stadt angelegt, der den Anforderungen an Hygiene, Pietät und Grabflächenanspruch gerecht werden konnte. Bereits 30 Jahre später war die Kapazität dieses Friedhofes erschöpft. Es erfolgte eine Flächenerweiterung westlich der Schweriner Chaussee. Insgesamt vier große Erweiterungen bis in die 1960er Jahre ließen den Friedhof auf eine Gesamtfläche von knapp 23 ha anwachsen. Bis 1990 waren alle Grabfelder vollständig belegt. Es herrschte Platzknappheit, so dass eine Friedhofserweiterung in Richtung Osten (zum Klußer Damm) bereits im Raumordnungsplan für Wismar enthalten war. 1987 wurde das Grabmodell der anonymen Urnengemeinschaftsanlage eingeführt – auch, um der Flächenknappheit zu begegnen.

 

Mit der politischen Wende um 1990 erfolgte jedoch eine grundlegende Änderung des Bestattungsverhaltens und damit der Bestattungskultur.

 

Von 1990 bis 2020 ist bei den Beerdigungen auf dem Wismarer Friedhof ein allgemeiner Rücklauf um 25 % - von 670 auf 500 Fälle pro Jahr - zu verzeichnen. Gründe hierfür sind neben der Bevölkerungsabwanderung ab den 1990er Jahren auch in den alternativen Beerdigungsmöglichkeiten in Bestattungswäldern und auf See zu finden. Ein starker Rückgang zeigt sich bei den Erdbegräbnissen (Sarg) von einst 265 auf gegenwärtig durchschnittlich 50 Fälle im Jahr. Im Gegenzug dazu stiegen die anonymen Beerdigungen insgesamt von 70 auf 210 Fälle pro Jahr an.

Auf dem Friedhof können Särge und Urnen beerdigt werden. Die Fläche eines konventionellen Erdgrabes für einen Sarg beträgt 3,125 m² - die für ein Urnengrab 1 m². Durch die enge Belegung in Gemeinschaftsanlagen entsteht ein deutlich geringer Platzanspruch an Grabflächen.

 

  1. Problem: steigender Pflegeaufwand durch unbelegte Gräber

 

Die Verschiebung der Beerdigungsformen wirkt sich sehr deutlich auf die Flächeninanspruchnahme aus. Fast alle Grabfelder weisen einen Mix aus belegten und deutlich mehr unbelegten Gräbern auf. In einigen Bereichen lösen sich Grabfelder langsam gänzlich auf, so dass große Rasenflächen entstehen. Hatte man bis 1990 mit einer Flächenknappheit zu kämpfen, so stellt sich nunmehr der Flächenüberhang als Problem dar. Wurden einst die voll belegten Grabfelder durch die jeweiligen Grabnutzer gepflegt, so fallen nun die aufgelassenen Gräber in die Pflege des Friedhofs. In allen Grabfeldern steigt somit der Bedarf an allgemeiner Grünpflege mittels Rasenmahd oder Unkrauthacken. Alle Friedhofsbereiche und Wege müssen für alle Friedhofsnutzer möglichst gleichzeitig gepflegt werden. Derzeit stellen sich zehn Gärtnerinnen und Gärtner dieser Aufgabe. (siehe Plan Bl. 9)

 

 

  1. Notwendigkeit und Ergebnis des Friedhofsentwicklungskonzeptes

 

Um langfristig richtige Entscheidungen hinsichtlich der Flächengestaltungen und -nutzungen treffen zu können, ist eine konzeptionelle Betrachtung des Friedhofs notwendig. Durch Flächen- und Bedarfsanalysen können Aussagen zum zukünftigen Umgang mit den Friedhofsflächen getroffen werden. Es liegt nun die rechnerische Bestätigung vor, dass der bisherigen Bruttograbfläche von 16 ha ein zukünftiger Bedarf (für die nächsten zehn Jahre) von nur noch 6 ha gegenüber steht.

Nun ist zu klären, wie und wo die benötigten Friedhofsflächen zukünftig bestmöglich genutzt werden können. Im Ergebnis der Analyse wurde ein zusammenhängender Bereich gefunden: um den Standort der Feierhalle mit den öffentlichen Toiletten herum sowie entlang der Eichenallee. So werden sich die zukünftigen Beerdigungsflächen auf den mittigen und östlichen Bereich des Friedhofs konzentrieren.

Damit einhergehend werden sich die verbleibenden Friedhofsteile zu Flächen entwickeln, die die Möglichkeit für Erholungsaufenthalte und Bewegung (z.B. kulturelle Führungen und Veranstaltungen, Naturbeobachtung und Spazieren auch mit Hunden an der Leine, Walken, Joggen) geben können.

Damit entsteht für Wismar die Möglichkeit, den Friedhof durch unterschiedliche Nutzungen für ein breiteres Besucherspektrum zu öffnen. (siehe Plan Bl. 12.1)

 

 

  1. Gezielte Flächeninanspruchnahme durch organisatorische Sperrung

 

Die organisatorische Sperrung ist das Steuerungsinstrument für die geplante Entwicklung der zukünftigen Friedhofsflächen. Sie bewirkt, dass in bestimmten Friedhofsbereichen oder Grabfeldern keine Grabneuvergaben mehr möglich sind. (Nachbelegungen in vorhandenen Gräbern sowie die Ausschöpfung von Gemeinschaftsanlagen / Bestattungsgarten sind weiterhin möglich!) Damit können sich diese Bereiche zu öffentlichen Parkflächen im Friedhof entwickeln.

Die organisatorische Sperrung soll für folgende Bereiche gelten:

Alter Friedhof, Westfriedhof, Bereich Pavillon (einschl. Aufgang und Südabhang) sowie die nördlichen und südlichen Bereich der Buchstabenfelder. Zudem werden die Ziffernfelder 8, 6 und 17 mit einer organisatorischen Sperre versehen. (siehe Plan Bl. 12.1)

 

 

  1. Maßnahmen für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten auf dem Kulturgut und Gartendenkmal Friedhof

 

Seit 1986 steht der Wismarer Friedhof als Flächendenkmal mit seinen Wegen, Gehölzstrukturen, Bauten und Grabzäunen unter Denkmalschutz. Als Grundlage der Friedhofsentwicklungsplanung wurde vorab eine Denkmalpflegerische Zielstellung für den Friedhof erarbeitet. Dort sind die wesentlichen Merkmale des Gartendenkmals sowie die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen aufgezeigt. Die Denkmalpflegerische Zielstellung wurde vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V (LAKD) bestätigt.

 

Durch die zukünftige Konzentration der Friedhofsflächen im mittleren und östlichen Friedhofsbereich werden in den verbleibenden Friedhofsteilen und Randbereichen zusammenhängende Grün- und Parkflächen entstehen, in denen die Denkmalstrukturen wie Hecken, Bäume usw. erhalten bleiben. So entwickeln sich deutlich voneinander getrennte Bereiche, die unterschiedlichen Nutzungsansprüchen entsprechen können. Für Trauernde entsteht ein Kernbereich – Erholungssuchende können vor allem auf dem West- und Alten Friedhof entsprechende Angebote finden. Hierfür sind z.B. zahlreiche neue Bänke geplant, die zum Verweilen und Entschleunigen einladen. Besonders die Entwicklung des denkmalgeschützten Leichenwärterhauses und dessen Gartens sind als Begegnungs-, Bewegungs- und Lernstätte sowie für Veranstaltungen hervorragend geeignet. Mit dem Einbau von öffentlichen Toiletten kann die Aufenthaltsqualität auf dem ältesten Friedhofsteil wesentlich erhöht werden. Auch für die spätere Gebäudenutzung sowie für die Veranstaltungen sind öffentliche Toiletten in diesem Friedhofs- und Parkbereich notwendig. 

 

Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Denkmalpflegerischen Zielstellung sind zerstörende Überformungen zu beseitigen. Dies betrifft z.B. den Weg mit den Eichenbaumreihen durch das Rasenrondell im Bereich des Alten Friedhofs. Hier sind Baumfällungen und der Wegerückbau zur Heilung des Gartendenkmals von Nöten. Damit wird der Alte Friedhof in seiner ursprünglichen, fast 150 Jahre existierenden Gestalt wieder hergestellt. (siehe Anlage 1: Entwicklungspotential - Übersicht der kurzfristigen und späteren Maßnahmen)

 

 

  1. Aufbau und Zusammenfassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes

 

Das Friedhofsentwicklungskonzept besteht aus einem Erläuterungs- und einem Planteil.

 

Gliederung der Erläuterungen:

 

1.  Einleitung

2.  Bestandserfassung

3.  Friedhofsentwicklungsplanung (mit Analysen und Flächenbedarfsberechnungen)

4.  Formulierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung

5.  Quellenverzeichnis

6.  Planverzeichnis

Anlage 1: Entwicklungspotential - Übersicht der kurzfristigen und späteren Maßnahmen

 

Inhalte des Plansatzes:

 

Blatt 1:  Bestand - Vermessung und Flurstücke

Blatt 2:  Bestand - Flächennutzungen

Blatt 3:  Bestand - Darstellung historische Entwicklung des Gartendenkmals Friedhof Wismar

Blatt 4:  Bestand - Befestigte Flächen

Blatt 5:  Bestand – Bodenverhältnisse

Blatt 6:  Bestand – Ver- und Entsorgungsleitungen

Blatt 7:  Bestand – Bauliche Anlagen und Baudenkmale

Blatt 8:  Bestand – Großgrün

Blatt 9:  Bestand – Grabbelegungen

Blatt 10:  Analyse – Grabfelder mit Überhangflächen

Blatt 11:  Analyse – Räumliche Strukturen, Sichten und Blickpunkte

Blatt 12:  Maßnahmen - Planung pflegefreie Grabmodelle und Entwicklungspotential kurz- und mittelfristig bis 2030

Blatt 12.1:  zu Anlage 1 - Maßnahmen - Entwicklungspotential Übersicht kurzfristige und spätere Maßnahmen

Blatt 13:  Entwicklungsziele - langfristiges Entwicklungspotential

 

 

Eine übersichtliche Zusammenfassung der kurzfristigen und späteren Maßnahmen aus der Friedhofsentwicklungsplanung finden Sie in der Anlage 1 sowie dem Plan 12.1.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung im Bereich der Außenanlagen wurden überschlägig auf 250T € geschätzt. Mit der derzeitigen Finanz-Haushaltsplanung können die kurzfristigen Maßnahmen im Außenbereich Gartendenkmal in den Folgejahren begonnen werden. Da die Gesamtmaßnahmen mit der aktuellen Haushaltsplanung nicht vollständig ausfinanziert sind, wären zusätzliche Mittel einzuplanen. Für die Umsetzung der öffentlichen Toiletten im Einzeldenkmal Leichenwärterhaus sind zudem Gelder in Höhe von 130T € einzuplanen. Bei den Schätzungen sind keine Preissteigerungen berücksichtigt worden, die jedoch in den Folgejahren zu erwarten sein werden.

Trotz bisher erfolgloser Akquisition von Fördermitteln, wird die Förderfähigkeit der Maßnahmen aus dem Friedhofsentwicklungskonzept geprüft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

KEINE

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 -

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 -

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 -

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 -

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 -

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt: 55300

5231000

Aufwand in Höhe von

380.000,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 -

Produktkonto /Teilhaushalt: 55300

7231000

Auszahlung in Höhe von

380.000,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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