Beschlussvorlage - VO/2021/4024
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zur Auslobung eines Wettbewerbsverfahrens für Planungsleistungen für die Baumaßnahme "Neubau der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und des Ordnungsamtes" am Standort Ladestraße/ Poeler Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.6 Abt. Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Karin Wurm
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wurm, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.08.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Neubau der Berufsfeuerwehr und des Ordnungsamtes an der Poeler/Ladestraße einen Planungs-Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) mit Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) auszuloben.
Sachverhalt
Begründung:
Neben dem Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen als öffentliche Ausschreibung mit Bewertung planungsrelevanter Kriterien und der Honorarangebote auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bietet der Planungswettbewerb ein Höchstmaß an möglicher Flexibilität und Vielfalt bei der planerischen Gestaltung eines Bauobjektes.
Gerade die Randlage des Neubaus zur Altstadt und die Nähe des Alten Hafens stellen für diese Planungsleistungen eine große Herausforderung dar.
Die Hansestadt Wismar möchte als Bauherrin ein Höchstmaß an Planungsqualität innovativer Varianten mit einer Wettbewerbsauslobung erreichen, damit das Stadtbild bereichern und die modernsten Technologien sowie die Nachhaltigkeit des Projektes berücksichtigt wissen.
Die Wahrscheinlichkeit, innovative und nachhaltige Lösungen für das Bauvorhaben zu erhalten, ist bei diesem Verfahren optimal gegeben und am Abschluss des Wettbewerbs liegt bereits ein Teilentwurf als mögliche erste Planung vor.
Der Inhalt der konkreten Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer wird durch die digitale Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit bereichert. Die Planung der entstehenden Baukörper und die Gestaltung des Umfeldes sollen möglichst den Anforderungen und Ansichten einer breiten Meinungsvielfalt gerecht werden und auf diese Weise eine möglichst breite Identifikation mit dem Vorhaben ermöglichen.
Das Wettbewerbsverfahren bietet bei der Vergabe für den öffentlichen Auftraggeber ein hohes Maß an Sicherheit.
Die Auswahl des Wettbewerbssiegers erfolgt nach Erhalt der Wettbewerbsbeiträge von der Sach-und Fachjury. Dabei sind insbesondere die Beteiligung von externen Fachjuroren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit die Sicherheitsfaktoren. Die Anonymität der eingereichten Planungswerke unterstützt dabei die Unabhängigkeitsentscheidung des Preisgerichts.
Das Niveau des Planungswerks, welches das unabhängige Preisgericht als Sieger bewertet, erreicht eine Planungsentwicklungsstufe, die der der Vorplanung (entspricht LPH 2 der HOAI, § 39). Zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen liegt somit bereits eine Vorplanung vor, die den Vorstellungen des Auftraggebers aus einer Vielfalt von Vorplanungen am ehesten entspricht.
Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger der Hansestadt Wismar, der DSK. Die Wettbewerbshonorare werden mit den bereits 2019 bewilligten Städtebaufördermitteln für vorbereitende Maßnahmen und Planungen des Bauvorhabens finanziert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5625300 | Aufwand in Höhe von | 124.756,64 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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291,5 kB
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