Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/3906
Grunddaten
- Betreff:
-
Rad- und Fußwegekonzeption im Bereich des Hochbrückenersatzbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. / Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.04.2021
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06.05.2021
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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14.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar einen Förderantrag beim Land MV zu stellen, aus dem „Stadt Land“ Förderprogramm des Bundes für Radwegeteilkonzept.
Ziel des Antrages ist:
- Planungsleistung zu beantragen für ein Teilkonzept zur Erschließung des Fuß- und Radverkehrs im
Bereich des Hochbrückenersatzbaus. Dieses Teilkonzept sollte in 2021 begonnen werden und als
Teilkonzept zum integrierten Verkehrsentwicklungsplan gehören, welcher bereits in Auftrag gegeben
wurde.
- Die Umsetzung dieses Teilkonzeptes soll möglichst in 2021/2022 begonnen werden und auf Grund
der Förderkulisse bis zum 31.12.2023 zum Abschluss gebracht werden.
Sachverhalt
Begründung:
Das Förderprogramm „Stadt Land“ des Landes MV bietet insgesamt 25 Millionen Euro Fördermittel. Die Förderquote beträgt, bei Antragstellung und Beginn bis zum 31.12.2021, 80%.
Bei Antragstellung nach dem 31.12.2021 beträgt die Förderquote bis zu 75% bei leistungsfähigen Kommunen und bis zu 90% bei Kommunen, die dauerhaft nicht leistungsfähig sind. Die Mindestanforderung für die Beantragung der Fördermittel beim Land MV ist ein vorhandenes Radwegekonzept. Die Hansestadt Wismar hat derzeit kein Radwegekonzept. Das Verkehrsministerium ist aber bereit auch bei Vorlage eines Teilkonzeptes eine solche Planung und Umsetzung auf dieser Grundlage zu fördern. Bis zur Erstellung des gesamten integrierten Verkehrskonzeptes ist diese Förderkulisse nicht mehr verfügbar. Aus diesem Aspekt heraus ergibt sich eine gewisse Dringlichkeit, die uns dazu führt, ein solches Vorziehen dieses Teilkonzeptes als Bestandteil des integrierten Verkehrskonzeptes in Angriff zu nehmen.
