14.06.2021 - 8 Rad- und Fußwegekonzeption im Bereich des Hochb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Die einreichende Fraktion trägt zu der Vorlage vor.

 

Derzeitig wird die europaweite Ausschreibung der Leistungen zur Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) in der Hansestadt Wismar vorbereitet und anschließend in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Der Radverkehr bildet einen Schwerpunkt dieses Entwicklungsplanes.

 

Es ist grundsätzlich möglich, dass Radverkehrskonzepte durch das neue Förderprogramm „Stadt und Land“ zu fördern sind. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die Realisierung der Projekte bis 2023 abgeschlossen sein muss und die antragstellende Kommune mit der Erarbeitung eines Radverkehr- oder Radverkehrsteilkonzeptes in Vorleistung geht und die Fördermittel erst mit Umsetzung der baulichen Maßnahme dann anteilig ausgeschüttet werden.

 

Da es bisher einige Unklarheiten gibt, wünschen Frau Fust, Herr Dr. Lüth, Herr Kargel und Herr Rakow eine eindeutige Klärung des Sachstandes, ob/wie eine Förderung aus dem o.g. Förderprogramm für ein Radwegeteilkonzept möglich ist.

 

Es wird daher folgender Antrag gestellt:

 

Die Verwaltung möge an das Landesförderinstitut schriftlich folgende Frage stellen:

 

„Ist es möglich, ein Radwegeteilkonzept für den Bereich des Hochbrückenersatzbaus zu erstellen und auf Grundlage dieses Konzeptes eine Förderung für den Bau des Radweges aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes zu erhalten?“

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Frau Domschat-Jahnke sichert die Abfrage beim Ministerium zu.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar einen Förderantrag beim Land MV zu stellen, aus dem „Stadt Land“ Förderprogramm des Bundes für Radwegeteilkonzept.

 

Ziel des Antrages ist:

 

- Planungsleistung zu beantragen für ein Teilkonzept zur Erschließung des Fuß- und Radverkehrs

  Im Bereich des Hochbrückenersatzbaus. Dieses Teilkonzept sollte in 2021 begonnen werden und

  als Teilkonzept zum integrierten Verkehrsentwicklungsplan gehören, welcher bereits in Auftrag

  gegeben wurde.

 

- Die Umsetzung dieses Teilkonzeptes soll möglichst in 2021/2022 begonnen werden und auf

  Grund der Förderkulisse bis zum 31.12.2023 zum Abschluss gebracht werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0