Beschlussvorlage - VO/2021/3898

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 158.554,74 €.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Die Wollenweberstraße befindet sich im westlichen Bereich der Altstadt und stellt eine Verbindung zwischen der Claus-Jesup-Straße und der Neustadt her.

Im Rahmen der Altstadtsanierung beabsichtigt die Hansestadt Wismar, vertreten durch das Bauamt und den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, eine Rekonstruktion der Verkehrsanlagen sowie die Erneuerung des vorhandenen Entwässerungssystems.

Mit dem Um- und Ausbau der Wollenweberstraße sollen folgende Materialien eingesetzt werden (s.Anlagen):

  • Ausbau der Fahrbahn in unregelmäßigem Polygonalpflaster in ungebundener Bauweise
  • Begrenzung der Fahrbahn durch einen 3 cm hohen Granittiefbord
  • Gehwege in Bockhorner Klinker

Die von der Wollenweberstraße abzweigende Sackgasse „Hasenleger“ wird mit Natursteinkleinpflaster befestigt.

Mit dem Um- und Ausbau erfolgt auch eine Verdichtung der vorhandenen Lichtpunkte unter Einsatz von LED-Leuchtmitteln.

Die Gesamtkosten für den Tief- und Straßenbau betragen 515.364,23 €, wobei aus das Bauamt 280.899,57 € und auf den EVB 234.464,66 € entfallen.

Für das Bauamt können Städtebaufördermittel in Höhe von 124.429,15 € geltend gemacht werden, für den EVB in Höhe von 34.125,58 €.

Die gesamten Fördermittel betragen somit 158.554,74 €. Diese setzen sich aus 80% Mitteln des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern und 20% der Hansestadt Wismar zusammen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103 7844000/08

Auszahlung in Höhe von

31.710,95

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Von den Städtebaufördermitteln entfallen 20% (31.710,95 €) auf die Hansestadt Wismar. Die restlichen 80% in Höhe von 126.843,79 € bilden die Finanzhilfen vom Land und Bund.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

               X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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