Beschlussvorlage - VO/2021/3898
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau der Wollenweberstraße - Einsatz von Städtebaufördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rittemann, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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10.05.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Die Wollenweberstraße befindet sich im westlichen Bereich der Altstadt und stellt eine Verbindung zwischen der Claus-Jesup-Straße und der Neustadt her.
Im Rahmen der Altstadtsanierung beabsichtigt die Hansestadt Wismar, vertreten durch das Bauamt und den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, eine Rekonstruktion der Verkehrsanlagen sowie die Erneuerung des vorhandenen Entwässerungssystems.
Mit dem Um- und Ausbau der Wollenweberstraße sollen folgende Materialien eingesetzt werden (s.Anlagen):
- Ausbau der Fahrbahn in unregelmäßigem Polygonalpflaster in ungebundener Bauweise
- Begrenzung der Fahrbahn durch einen 3 cm hohen Granittiefbord
- Gehwege in Bockhorner Klinker
Die von der Wollenweberstraße abzweigende Sackgasse „Hasenleger“ wird mit Natursteinkleinpflaster befestigt.
Mit dem Um- und Ausbau erfolgt auch eine Verdichtung der vorhandenen Lichtpunkte unter Einsatz von LED-Leuchtmitteln.
Die Gesamtkosten für den Tief- und Straßenbau betragen 515.364,23 €, wobei aus das Bauamt 280.899,57 € und auf den EVB 234.464,66 € entfallen.
Für das Bauamt können Städtebaufördermittel in Höhe von 124.429,15 € geltend gemacht werden, für den EVB in Höhe von 34.125,58 €.
Die gesamten Fördermittel betragen somit 158.554,74 €. Diese setzen sich aus 80% Mitteln des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern und 20% der Hansestadt Wismar zusammen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103 7844000/08 | Auszahlung in Höhe von | 31.710,95€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Von den Städtebaufördermitteln entfallen 20% (31.710,95 €) auf die Hansestadt Wismar. Die restlichen 80% in Höhe von 126.843,79 € bilden die Finanzhilfen vom Land und Bund.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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632 kB
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2
|
(wie Dokument)
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120 kB
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