10.05.2021 - 7 Um- und Ausbau der Wollenweberstraße - Einsatz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Wortmeldungen:

 

Die Wollenweberstraße stellt eine Verbindung zwischen der Claus-Jesup-Straße und der Neustadt her.

Bei der Wollenweberstraße erfolgt der Ausbau der Fahrbahn in unregelmäßgem Polygonalpflaster in ungebundener Bauweise, die Begrenzung der Fahrbahn erfolgt durch einen 3 cm hohen Granitbord und die Gehwege werden mit Bockhormer Klinker versehen. Die von der Wollenweberstraße abzweigende Sackgasse „Hasenleger“ wird mit Natursteinkleinpflaster befestigt. Auch der Einsatz von LED-Leuchtmitteln ist vorgesehen.

 

Die Fördermittel setzen sich zu 80 % aus Mitteln des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommrn und zu 20 % der Hansestadt Wismar zusammen.

Herr Kargel fragt, ob im Vorfeld der anstehenden Baumaßnahmen die Anwohner rechtzeitig und ausführlich informiert werden, so wie es auch mit der Informationsveranstaltung in der Claus-Jesup-Straße geschehen ist.

Frau Domschat-Jahnke bestätigt, dass die Maßnahme öffentlich ausgelegt wurde und aufgrund der Einwohnerhinweise eine Umplanung vorgenommen wurde, die die Anwohner begrüßen.

 

Frau Runge möchte wissen, ob hier die gleiche Baufirma tätig ist wie in der Claus-Jesup-Straße  und kritisiert ebenfalls, dass die Anwohnr nicht fortlaufend in vollem Umfang in das Baugeschehen mit einbezogen werden.

 

Frau Domschat-Jahnke  informiert, dass die wöchentlich stattfindenden Bauberatungen auch durch die Anwohnr genutzt werden und diese ihre Anregungen, Hinweise und Kritiken anbringen können.

Frau Domschat-Jahnke nimmt die Kritik/Anregung zur Verbesserung durch die Verwaltung mit.

 

Herr Dr. Reimann möchte wissen, ob diese Straße nicht als eine „Spielstraße“ vorgesehen werden kann, um somit den Autoverkehr zu reduzieren.  

 

Herr Rakow regt an, diese Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren und dass nur die Anwohner diese Straße nutzen.

 

Dies äußert auch Herr Kargel und begrüßt ebenfalls die Anregung von Herrn Rakow.

 

Frau Schmidt-Blaahs äußert sich kritisch zum dargestellten Querschnitt der Straße.

Ihre Anmerkungen sind per Mail im Nachhinein an die Protokollantin gesandt worden.

 

Anmerkungen lauten wie folgt:

 

„Der dargestellte Querschnitt der Straße spiegelt nicht die beengteste Stelle der Wollenweberstraße dar. Die schmalste Stelle ist der Kreuzungspunkt zur Neustadt. Hier ist die lichte Öffnung zwischen den Häusern aufgrund eines Fallrohres nur ca. 3,50 m. Für den öffentlichen Gehweg bleibt hier abzüglich der 2,55 m breiten Fahrbahn (einschl. Gerinnestreifen) weniger als 1 m, der dann auch noch auf 2 Streifen von weniger als 50 cm verteilt wird. Solch eine Minigehweg von 50 cm ist weder für Rollstuhlfahrer, noch für Rollatornutzer noch für Kinderwagen oder Kinder auf Laufrädern oder Fahrrädern nutzbar. Ganz im Gegenteil, werden all diese Nutzer durch diese unsinnige symmetrische Aufteilung dazu gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Zusätzlich bildet der 3 cm hohe Rundbord ein enormes Risiko für Kinder auf Fahrrädern oder Laufrädern, die vom Gehweg auf die Straße ausweichen müssen, hier zu stürzen.

 

Da von vornherein klar ist, dass eine klassische Teilung zwischen Fahrzeugen auf der Straße und Fußgängern auf dem Gehweg nicht möglich ist, wäre nur eine Gestaltung mit Tiefborden ohne Höhenunterschied (wie in der Krämerstraße z.B auch vorliegt) möglich. Dann könnte langfristig auch eine flexible Umstellung als reine Anliegerstraße oder Spielstraße möglich sein. Das Argument Denkmalschutz ist ausserdem nicht stichhaltig, weil weder die genaue Referenzepoche, noch historische Fotos oder Pläne darlegen, dass es jemals einen 50cm Gehweg an dieser Stelle gab. Sicherheit und Barrierefreiheit sollten daher den Aspekt Denkmalpflege deutlich überwiegen“.

 

 

 

 

Frau Domschat-Jahnke informirt, dass die Absenkung des Bordes eine Kompromisslösung in Abwägung der Belange der Verkehrssicherheit („Schrammbord“), Denkmalschutz (Dreigliedrigkeit der Straße/Verwendung der Bestandsmaterialien) und Barrierearmut ist.

Aufgrund der durch die Häuser gegebenen beengten Straßenraumbreiten ist ein Ausweichen auf die Fahrbahn unter Beachtung des Straßenverkehrs an dieser Stelle immeer notweendig. Durch die gewählten Rundborde ist dies auch unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit verträglich.

 

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 158.54,74 €.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

 

Nein-Stimmen:1

 

Enthaltungen:0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage