Beschlussvorlage - VO/2021/3844

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft befürwortet die Entwicklung einer Smart-City-Strategie für die Hansestadt Wismar und die Bewerbung zum Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities – Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“ mit dem Projekt „Smart-City-Strategie der Hansestadt Wismar“.
  2. Die Eigenanteile der Hansestadt Wismar in Höhe von 25.836,64 Euro für das Jahr 2021 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 61200.5751100 – Kassenkreditzinsen.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Digitalisierung ist inzwischen in vielen Lebensbereichen Realität geworden. Sie wird künftig fast alle Bereiche von Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft beeinflussen. Für die digitale Transformation brauchen die Städte wie Wismar Offenheit gegenüber neuen Technologien und einen starken Zielbezug, um sie mit Bedacht und Weitblick nutzen zu können. Digitalisierung soll dabei unterstützen, die Stadtentwicklung sozial verträglich, gerecht sowie energie- und ressourceneffizient zu gestalten. Eine „Smart City“ stellt die Bedarfe der Menschen in den Mittelpunkt des Handelns, fördert umweltfreundliche Mobilitäts- und Energiekonzepte, entwickelt innovative Lösungen zur Sicherung kommunaler Aufgaben und stärkt die lokale Wertschöpfung durch passende Infrastrukturangebote.

 

Die Bundesregierung will die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte weiter vorantreiben. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, werden daher die Entwicklung integrierter Smart-City-Strategien und deren Umsetzung finanziell unterstützt. Mit den Modellprojekten wird die digitale Transformation von Wirtschafts- und Verwaltungsabläufen in Test- und Experimentierfeldern gefördert, um für die Kommunen und ihre Bürger auf regionaler, gesamtstädtischer und Quartiers-Ebene beispielhafte Lösungen für die zentralen Herausforderungen des technologischen Wandels zu finden. Die Städte müssen hierzu die strategischen Handlungsfelder und Ziele der Smart City für sich identifizieren und definieren, um die digitale Transformation im Sinne dieser Ziele aktiv zu gestalten.

 

Insgesamt wurden seit 2019 in 2 Staffeln 50 Modellprojekte mit 450 Mio. Euro gefördert werden. Im Rahmen der 3. Staffel werden 30 Modellprojekte aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewählt. Hierfür steht ein Fördervolumen von 300 Mio. Euro für 2021 zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für diesen Aufruf endete am 14. März 2021. Die Hansestadt Wismar hat fristgerecht eine Bewerbung zum Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ eingereicht (Bewerbungsunterlagen siehe Anlage).

 

Ziel der Bewerbung ist die Finanzierung der Entwicklung einer Strategie zur Digitalisierung der Verwaltung, der Eigenbetriebe und der Beteiligungsunternehmen. Diese Strategie soll sodann in das bestehende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) eingebunden werden und die Umsetzung der dort festgelegten Stadtentwicklungsziele unterstützen. Dabei gilt es, die verschiedenen Teilprojekte zu verknüpfen und in das Stadtentwicklungskonzept zu integrieren. Zu diesen Teilprojekten gehören neben der Projektkoordination:

-         Smart Poles, die intelligente und multifunktionale Straßenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern, Sensoren, E-Ladesäule, WLAN und Info-Anzeigen,

-         das Sensornetzwerk und die Internet of Things (IoT)-Plattform für den Datenaustausch,

-         das intelligente Quartier umfasst die Themen Smart Home (Gebäudeleittechnik), Car Sharing, E-Ladesäulen, digitale Paketabholstation,

-         das dynamische Parkleitsystem sowie

-         das IGLU Sammelsystem für papierhaltige Wertstoffe.

Die Teilprojekte werden gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH, der Seehafen Wismar GmbH, der Stadtwerke Wismar GmbH, der Wohnungsbaugesellschaft mbH und dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar durchgeführt.

 

Bei der Konzeption der integrierten Digitalstrategie dient die „Smart-City-Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten“ des Bundes als Leitfaden. Die Hansestadt Wismar ist bestrebt, die örtliche Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren miteinzubeziehen. Vorgesehen ist ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren, angelehnt an das Vorgehen bei anderen Stadtplanungsprojekten (u. a. mit Workshops).

 

Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o. g. Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 65% durch den Bund. Es besteht aber die Möglichkeit einer 90%igen Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, so dass ein Eigenanteil von 10% durch die Kommune getragen werden muss. Bei einem geplanten Ausgabevolumen von 7.791.223,45 Euro (Umsetzungszeitraum: 2021-2026) für die Smart-City-Strategie der Hansestadt Wismar und deren Realisierung würde dies bedeuten, dass ein Eigenanteil von 779.122,34 Euro bereitgestellt werden müsste, der sich auf die entsprechenden Projektteilnehmer verteilen würde. Für das Jahr 2021 werden die Eigenmittel der Hansestadt Wismar in Höhe von 25.836,64 Euro außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Sofern der Förderantrag durch den Bund positiv beschieden wird, werden die Fördermittel und Eigenmittel der gesamten Maßnahme für die Jahre 2022 bis 2026 in den Haushalt eingestellt.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 04:

57100.5249000

Aufwand in Höhe von

25.836,64 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 04:

57100.7249000

Auszahlung in Höhe von

25.836,64 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 09:

61200.5751100

Aufwand in Höhe von

25.836,64 €

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 09:

61200.5751100

Aufwand in Höhe von

25.836,64 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 09:

61200.7751100

Auszahlung in Höhe von

25.836,64 €

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

x

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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