Beschlussvorlage - VO/2020/3745-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Bretschneider
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; SPD-Fraktion; CDU-Fraktion; Fraktion Die Linke; Fraktion Liberale Liste - FDP; FÜR-WISMAR-Fraktion; AfD-Fraktion; Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
- Verantwortlich:
- Bretschneider, Andrea
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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17.12.2020
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 wurde zuletzt mit der 3. Änderungssatzung vom 27.06.2019 geändert.
Aufgrund unterschiedlichen Änderungs- und Ergänzungsbedarfs aus den Fraktionen der Wismarer Bürgerschaft sowie der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V vom 06.06.2019 wurde die Hauptsatzung in drei Beratungsterminen mit den Fraktionen umfassend auf den Prüfstand gestellt.
Bis zur Sitzung des Präsidiums am 07.12.2020 wurde allen Bürgerschaftsmitgliedern nochmals die Möglichkeit eingeräumt, Änderungs- und Ergänzungswünsche einzureichen. Im Wesentlichen sind nunmehr folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu verzeichnen:
§ 3 Abs. 2: In öffentlichen beratenden Ausschusssitzungen sind künftig Einwohnerfragestunden vorzusehen, bei denen sich die Fragen auch auf die Beratungsgegenstände der Tagesordnung beziehen können.
§ 4 Abs. 5: Das Verfahren bei Anfragen von Bürgerschaftsmitgliedern gemäß § 34 Abs.
3 KV M-V wurde neu strukturiert.
§ 6 Abs. 1: Der Grundsatzbeschluss zur Anfertigung eigener Film– und Tonaufnahmen
von öffentlichen Bürgerschaftssitzungen vom 29.10.2020 wurde aufgenommen.
§ 7: Der Hauptausschuss entscheidet erstmals über ausgewählte Personalentscheidungen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister sowie bearbeitet und beantwortet künftig Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern im Sinne von § 14 Abs. 1 KV M-V.
§ 8: Die Regelungen zu den beratenden und weiteren Ausschüssen wurden
konkretisiert.
§ 13: Die Entschädigungsregelungen wurden an die Entschädigungsverordnung M-V vom 06.06.2019 angepasst.
§ 14: Bestehende Beiräte (Seniorenbeirat sowie Kinder- und Jugendparlament) und
bestellte Beauftragte der Bürgerschaft (Behindertenbeauftragte/ Behindertenbeauftragter) wurden in die Hauptsatzung aufgenommen und deren Entschädigung festgelegt.
Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Welterbebeirat zu bilden.
Eine Übersicht über die o.g. und weiteren vorgeschlagenen Änderungen mit einer entsprechenden Begründung/Bemerkung hierzu können Sie der beigefügten Synopse (Anlage 2) entnehmen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung mit der Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft (= qualifizierte Mehrheit) zu beschließen ist, § 5 Abs. 2 Satz 3 KV M-V.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden überplanmäßig für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 61200.5751100 – Kassenkreditzinsen. Mit dem Haushaltsjahr 2022 wird der entsprechende Haushaltsansatz im Plan angepasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffer 2 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.5013000/ TH 01 | Aufwand in Höhe von | 40.000,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.7013000/TH 01 | Auszahlung in Höhe von | 40.000,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 61200.5751100/TH 09 61200.7751100/TH 09 | Aufwand in Höhe von | 40.000,00 € 40.000,00 € |
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): s.o. am Ende der Begründung
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch § 5 Abs. 2 Satz 1 KV M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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