17.12.2020 - 10.8 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 17.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Bretschneider
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister dankt für den Beratungsprozess bei dieser Vorlage und modifiziert als Einreicher die Vorlage hinsichtlich der als Anlage 1 beigefügten Hauptsatzung:
§ 13 Abs. 3 lautet wie folgt:
(3) Der Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft wird bei Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft (Absatz 1) gewährt. Diese wird tageweise berechnet. Für die Präsidentin oder den Präsidenten entfällt in diesem Fall die eigene Aufwandsentschädigung für die entsprechende Dauer der Stellvertretung.
Die Präsidentin dankt insbesondere Frau Bretschneider für die Erarbeitung der Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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