Beschlussvorlage - VO/2020/3677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2021 in der Gesamthöhe von 2.000.000,00 € für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ entsprechend der Anlage 1.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem Förderantrag 2021 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche

Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ Städtebaufördermittel in Höhe von 2.000.000,00 € inclusive dem Eigenanteil der Hansestadt Wismar über 20 %.

 

Entsprechende Antragsunterlagen sind in der Anlage 1 enthalten.

 

Die Anlage 1.1 stellt die einzelnen weiter zu finanzierenden bzw. neu zu beantragenden

Maßnahmen für den Städtebauförderantrag 2021 dar, welche aus den zu beantragenden Finanzhilfen gemäß Beschlussvorschlag und aus geplanten sonstigen Einnahmen des Städtebaulichen Sondervermögens finanziert werden sollen.

 

In der Anlage 1.2 sind Maßnahmen dargestellt, die aus bewilligten und in den Jahren 2020 bis

2024 fällig werdenden Städtebaufördermitteln bzw. sonstigen Einnahmen aus dem Städtebaulichen Sondervermögen finanziert werden sollen. In dieser Übersicht sind

die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt.

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, deren dargestellte Förderung auf Grundlage bereits

vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2020

2024 gebunden sind und weitere Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden.

 

Die zu beantragenden Städtebaufördermittel für das Programm 2021 basieren auf einer

fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Die

Prioritätenliste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten

Rang- und Reihenfolge im geplanten Realisierungszeitraum aus.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

51103 5629200

Aufwand in Höhe von

2021

2022

2023

2024

2025

 

  100,00 €

  500,00 €

600,00 €

500,00 €

300,00 €

 

Die genaue Aufteilung sowie die einzelne Verbuchung des konsumtiven Anteils der Stadt erfolgt zum jeweiligen Jahresabschluss.

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

51103 762900

 

 

 

 

 

51103 7844000

Auszahlung in Höhe von

2021

2022

2023

2024

2025

 

2021

2022

2023

2024

2025

 

      100,00 €

   500,00 €

    600,00 €

    500,00 €

    300,00 €

 

  20.000,00 €

100.000,00 €

120.000,00 €

100.000,00 €

60.000,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit den Komplementäranteilen zu den Landes- und Bundesmitteln den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen

Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen. Die Landes- und Bundesmittel fließen

direkt auf das Treuhandkonto. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger

Haushaltsplan aufgestellt.

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ 20 %. Die Ausweisung der zu bewilligenden Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 30 %, im 4. Jahr 25 % und im 5. Jahr 15 %. Der entsprechende Eigenanteil der Hansestadt Wismar ist im Haushalt geplant bzw. im noch zu erstellenden Haushalt einzuplanen.

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des

Städtebaulichen Sondervermögens enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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