Beschlussvorlage - VO/2020/3677
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar"
Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.2 Abt. Planung; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.11.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.11.2020
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Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Förderantrag 2021 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche
Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ Städtebaufördermittel in Höhe von 2.000.000,00 € inclusive dem Eigenanteil der Hansestadt Wismar über 20 %.
Entsprechende Antragsunterlagen sind in der Anlage 1 enthalten.
Die Anlage 1.1 stellt die einzelnen weiter zu finanzierenden bzw. neu zu beantragenden
Maßnahmen für den Städtebauförderantrag 2021 dar, welche aus den zu beantragenden Finanzhilfen gemäß Beschlussvorschlag und aus geplanten sonstigen Einnahmen des Städtebaulichen Sondervermögens finanziert werden sollen.
In der Anlage 1.2 sind Maßnahmen dargestellt, die aus bewilligten und in den Jahren 2020 bis
2024 fällig werdenden Städtebaufördermitteln bzw. sonstigen Einnahmen aus dem Städtebaulichen Sondervermögen finanziert werden sollen. In dieser Übersicht sind
die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt.
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, deren dargestellte Förderung auf Grundlage bereits
vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2020 –
2024 gebunden sind und weitere Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden.
Die zu beantragenden Städtebaufördermittel für das Programm 2021 basieren auf einer
fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Die
Prioritätenliste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten
Rang- und Reihenfolge im geplanten Realisierungszeitraum aus.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103 5629200 | Aufwand in Höhe von 2021 2022 2023 2024 2025 |
100,00 € 500,00 € 600,00 € 500,00 € 300,00 € |
Die genaue Aufteilung sowie die einzelne Verbuchung des konsumtiven Anteils der Stadt erfolgt zum jeweiligen Jahresabschluss.
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103 762900
51103 7844000 | Auszahlung in Höhe von 2021 2022 2023 2024 2025
2021 2022 2023 2024 2025 |
100,00 € 500,00 € 600,00 € 500,00 € 300,00 €
20.000,00 € 100.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 60.000,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit den Komplementäranteilen zu den Landes- und Bundesmitteln den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen. Die Landes- und Bundesmittel fließen direkt auf das Treuhandkonto. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger Haushaltsplan aufgestellt. | |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ 20 %. Die Ausweisung der zu bewilligenden Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 30 %, im 4. Jahr 25 % und im 5. Jahr 15 %. Der entsprechende Eigenanteil der Hansestadt Wismar ist im Haushalt geplant bzw. im noch zu erstellenden Haushalt einzuplanen.
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des Städtebaulichen Sondervermögens enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,8 kB
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