Beschlussvorlage - VO/2020/3665
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Juliane Klewsaat
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Eigenbetriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.11.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
26.11.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2021/2022 für die Gebührensatzung Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar (Anlage 3) sowie die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2019.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V darf der der Gebührenermittlung zugrundeliegende Kalkulationszeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Der EVB hat dieser Möglichkeit zufolge nun erstmalig die Gebühren für einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert, d.h. für die Jahre 2021 und 2022.
Auf Basis der Wirtschaftsplandaten für das Jahr 2021 wurden die Planzahlen für 2022 mit den erwarteten Entwicklungen hochgerechnet und daraus der Durchschnitt gebildet. Mit diesen durchschnittlichen Kosten-/Erlöspositionen wurde die beigefügte Kalkulation erstellt. Die Kehrkilometer wurden mit dem heute bekannten und im Verzeichnis der Reinigungsklassen der Straßenreinigungssatzung aufgelisteten Straßenbestand ermittelt.
Unter Berücksichtigung der Gebührenrückstellung aus dem Jahr 2019 ergibt sich eine Gebührenunterdeckung von 12.348 Euro. Das entspricht 0,9 % des Gebührenbedarfs.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der minimalen Steigerung vor, diesen geringen Betrag nicht an die Gebührenpflichtigen weiterzugeben, sondern die bisherigen Gebührensätze beizubehalten.
In § 4 (Gebühren) sind daher keine Änderungen vorgesehen.
Änderungsbedarf bestand jedoch bei § 7. Die Änderung des § 7 Abs. 3 und der neu eingefügte Absatz 6 betreffen ausschließlich die sog. „Hinterlieger“. Die Änderungen dienen hinsichtlich dieser Thematik der Erleichterung der Gebührenschuldner. Durch den Satzungstext soll es dem Gebührenschuldner weitestgehend möglich sein, die Gebühr, zu der er herangezogen wird, selbst zu berechnen. Da es in der Vergangenheit insbesondere bei sog. Hinterliegergrundstücken gehäuft zu Nachfragen und Widersprüchen kam, sind nun die verschiedenen Problemlagen mit der entsprechenden Berechnungsmethode in die Satzung aufgenommen worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
38 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
84,8 kB
|
