Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3621
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungsmöglichkeiten an zum Abriss vorgesehenen Gebäuden und Anlagen zulassen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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02.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister mit der Prüfung, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, an öffentlichen Bauwerken und Anlagen, für die ein Abriss vorgesehen ist, für die künstlerische Gestaltung des öffentlichen Raumes freizugeben.
Hierbei geht es auch um die Prüfung der Möglichkeiten
- zusammen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine temporäre Gestaltungsmöglichkeit für die abzureißende Hochbrücke zu finden,
- für die abzureißende Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13 am Friedenshof eine Möglichkeit zur legalen Gestaltung, ggf. innen und außen, bis zum Abriss zu finden,
- generell eine Möglichkeit zu suchen, wie solche genehmigten Gestaltungen für die Zeit bis zum Abriss geregelt werden können.
Sachverhalt
Begründung:
Regelmäßig werden in der Hansestadt auch öffentliche Bauwerke oder Anlagen abgerissen. Die Gebäude und Anlagen bieten bis zum Abriss oft Flächen, die temporär gestaltet werden könnten, z.B. mit Graffiti.
Den Graffiti- Künstlern, die in Wismar lose organisiert sind, fehlt es regelmäßig an Flächen. Durch derartige Projekte könnten ungewollte und illegale Schmierereien eingedämmt werden, weil interessante Flächen zeitweise zur Verfügung stehen.
Den Künstlern geht es oft nur um eine temporäre Gestaltung, die dann dokumentiert und veröffentlicht bzw. archiviert werden kann.
