02.11.2020 - 10 Gestaltungsmöglichkeiten an zum Abriss vorgeseh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 02.11.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Prof. Winkler, Herr Fröhlich, Frau Hagemann, Herr Senator Berkhahn, Frau Tamm, Herr Brüggert, Herr Box
Herr Fröhlich teilt mit, dass Herr Senator Berkhahn später zur Sitzung kommt. Es ist vorgesehen, dass die Erläuterungen zu dieser Vorlage von Herrn Berkhahn erfolgen.
Frau Hagemann stellt den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Der TOP 10 soll nach dem TOP 14 behandelt werden. Die Anwesenden sind hiermit einverstanden.
Eine Information zum Sachstand erfolgt von Herrn Senator Berkhahn.
Im Vorfeld informiert er über das durchgeführte Graffiti-Projekt an der Alten Reithalle.
Dieses wurde jüngst fertig gestellt.
Grundsätzlich sollen natürlich Möglichkeiten zur Gestaltung an Objekten geschaffen werden.
Die geltenden rechtlichen Bestimmungen müssen dabei aber beachtet und eingehalten werden.
Er benennt hierbei u. a. Eigentumsverhältnisse, Einwilligung der Eigentümer, Erhaltungssatzungen, Sanierungssatzung, Denkmalbereichsverordnungen, der Bereich der örtlichen Bauvorschrift – Gestaltungssatzung. Weitere Informationen erfolgen zur Sicherungs- und Haftungspflicht bei städtischen Objekten.
Es wird festgestellt, dass das Thema „Graffiti“ nicht neu ist und mehrfach im Fachausschuss besprochen wurde. Wichtig ist, dass das Thema im Gespräch bleibt und es immer wieder nach neuen Möglichkeiten für die Gestaltung an Objekten mit Graffiti gesucht wird und diese Flächen öffentlich für die Sprayer zur Nutzung frei gegeben werden. Dem illegalen „Sprühen“ beizukommen, wird weiterhin schwierig sein. Verständnis wird für die privaten Eigentümer von Objekten aufgebracht, welche die Gestaltung mit Graffiti untersagen.
Zum weiteren Verfahren mit dem vorliegenden Antrag stellt Herr Box fest, dass die Bürgerschaft den Bürgermeister mit der „rechtlichen“ Prüfung beauftragt hat. Hierauf ist durch Herrn Senator Berkhahn heute eine weitreichende Antwort gegeben worden. Aufgrund der durchgeführten rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung, gilt der Antrag heute als abgeschlossen.
Von Herrn Prof. Winkler erfolgt eine Zusammenfassung. Zum Ergebnis der Sitzung wird erklärt, dass die Vorlage abgeschlossen ist. Er kann keine gegenteilige Auffassung feststellen.
Eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag findet nicht statt.