Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 1.    Die Bürgerschaft beschließt die Einführung einer elektronischen Abstimmanlage und beauftragt den Bürgermeister mit den notwendigen Umsetzungsmaßnahmen.

 

2. Die Inbetriebnahme sollte in der ersten Sitzung nach der Sommerpause erfolgen.

 

3.    Notwendige Änderungen der Hauptsatzung und der Geschäftsorndung sind zu erarbeiten.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit über die Bürgerschaftssitzungen wurde im Bericht/Antwort VO/2019/3002-01 des Bürgermeisters auch auf die Einführung einer elektronischen Abstimmanlage eingegangen. Die Einführung wird als grundsätzlich möglich angesehen. Der technische, finanzielle und personelle Aufwand wurden dargestellt.

 

Die FÜR-WISMAR-Fraktion schlägt eine elektronische Abstimmanlage vor, damit

 

- die Stimmauszählungen schneller, fehlerfrei und rechtssicher erfolgen können

- und  die Ergebnisse nach der Abstimmung und im Protokoll transparent sind.

 

Die notwendigen rechtlichen Änderungen sind in den zurzeit ohnehin laufenden Prozess der Überarbeitung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung einzupflegen

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Deckungsvorschlag:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem genannten Bericht des Bürgermeisters, VO/2010/3002-01. Im Produktsachkonto 11401002 sind Mittel für die Möblierung des Bürgerschaftssaales vorgesehen. Dazu könnte auch die Abstimmeinrichtung gezählt werden.

 

 

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