Beschlussvorlage - VO/2019/3308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/ Philosophenweg“.
  2. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)

im Osten: durch das unbebaute Grundstück östlich des Dorsteinweges

im Süden: durch die Wohnbaugrundstücke der Rostocker Straße 7-39

im Westen: durch die Grundstücke des Philosophencenters und der ATU Werkstatt

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

  1. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“.
  2. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind durchzuführen.
  5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen entsprechend Anlage 4 mit der Deutschen Reihenhaus AG, Sitz in Köln, zu schließen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“ ist seit dem 10.06.2007 rechtskräftig.

Allerdings konnte das darin geplante Wohn- und Mischgebiet insbesondere auf den ehemaligen Flächen des Betriebsgeländes der Mecklenburger Fleischwaren GmbH bis heute nicht umgesetzt werden. Der Bereich zwischen Rostocker Straße und den Bahnanlagen stellt sich hier weiterhin als ein städtebaulicher Missstand dar.

 

Die Deutsche Reihenhaus AG Köln bekundet nun Interesse an diesen Flächen.

Gemäß ihres Antrages (siehe Anlage 2) auf Aufstellung einer 1. Änderung zum vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan ist seitens der Deutschen Reihenhaus AG beabsichtigt, ein Konzept für preisgünstiges Wohnen durch den Bau von unterschiedlichen Reihenhaustypen für ca. 100 Wohneinheiten zu realisieren. (siehe Anlage 3)

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 hat eine Größe von ca. 9,27 ha.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird nur teilweise aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt. Für die im FNP ausgewiesenen gemischten Bauflächen ist die Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg“ erforderlich.

 

Seitens der Hansestadt Wismar ist vorgesehen, mit der Deutschen Reihenhaus AG, Sitz in Köln, einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (siehe Anlage 4) abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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