Beschlussvorlage - VO/2019/3245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2020/2021 sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021 und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß §§ 45ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre , nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Auf der Grundlage des § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien M-V ist für das Städtebauliche Sondervermögen (SSV) zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des Abschnittes vier der KV M-V zu führen.

 

* Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den Anlagen *

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Anlagen

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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