Beschlussvorlage - VO/2019/3310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
  2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)

im Osten: durch die unbebaute Fläche nördlich des Autohauses Bumann

im Süden: durch die Wohnbauflächen nördlich der Rostocker Straße

im Westen: durch das Grundstück der ATU Werkstatt am Philosophenweg

(siehe Anlage 1)

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 64. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg“
  2. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der in Rede stehende Plangeltungsbereich als gemischte Baufläche dargestellt (siehe Anlage 1).

Die Stadt beabsichtigt, in einem Aufstellungsverfahren zur 64. Änderung des FNP diese Fläche als Wohnbaufläche umzuwandeln. (siehe Anlage 2)

Anlass hierfür ist der Antrag der Deutschen Reihenhaus AG, der die Errichtung von ca. 100 Reihenhäusern auf dem Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“ beinhaltet.

Gemäß Beschlussvorlage VO/2019/3308 wird vorgeschlagen, zur Realisierung der Bauabsichten der Deutschen Reihenhaus AG ein Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Misch- und Gewerbegebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“ durchzuführen.

Planungsrechtliche Grundlage für die Einbeziehung der Mischgebietsfläche in das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar.

Die derzeitige Ausweisung von gemischter Baufläche im Flächennutzungsplan ist in Wohnbaufläche zu ändern.

Der Bereich der 64. Änderungen des FNP betrifft ca. 1,9 ha.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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