Beschlussvorlage - VO/2019/3310
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
64. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg",Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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09.12.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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19.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
- Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)
im Osten: durch die unbebaute Fläche nördlich des Autohauses Bumann
im Süden: durch die Wohnbauflächen nördlich der Rostocker Straße
im Westen: durch das Grundstück der ATU Werkstatt am Philosophenweg
(siehe Anlage 1)
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 64. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg“
- Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der in Rede stehende Plangeltungsbereich als gemischte Baufläche dargestellt (siehe Anlage 1).
Die Stadt beabsichtigt, in einem Aufstellungsverfahren zur 64. Änderung des FNP diese Fläche als Wohnbaufläche umzuwandeln. (siehe Anlage 2)
Anlass hierfür ist der Antrag der Deutschen Reihenhaus AG, der die Errichtung von ca. 100 Reihenhäusern auf dem Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“ beinhaltet.
Gemäß Beschlussvorlage VO/2019/3308 wird vorgeschlagen, zur Realisierung der Bauabsichten der Deutschen Reihenhaus AG ein Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Misch- und Gewerbegebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“ durchzuführen.
Planungsrechtliche Grundlage für die Einbeziehung der Mischgebietsfläche in das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar.
Die derzeitige Ausweisung von gemischter Baufläche im Flächennutzungsplan ist in Wohnbaufläche zu ändern.
Der Bereich der 64. Änderungen des FNP betrifft ca. 1,9 ha.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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792,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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823 kB
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