09.12.2019 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:  Frau Domschat-Jahnke

 

Herr Kargel informiert, dass die Tagesordnungspunkte 5. und 6. zusammengefasst durch die Verwaltung vorgestellt werden. Eine Abstimmung der beiden Vorlagen erfolgt getrennt.

 

Herr Kargel begrüßt die Investoren, Vorhabenträger und das Planungsbüro.

 

Frau Anke Lamek, Projektentwicklerin Deutsche Reihaus AG Hamburg, erläutert anhand einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern übergeben wird, das Vorhaben. Eine Kurzvorstellung der Deutschen Reihenhaus AG, die Strukturen und die Ziele werden erläutert. Das Ziel ist, bezahlbares Wohneigentum für Familien zu schaffen. Frau Lamek geht auf das Energiekonzept ein und informiert über die 3 Reihenhäusertypen.

 

Wortmeldungen: Herr Dr. Reimann, Herr Krumpen (Bürgerschaftsmitglied), Frau

   Schmidt-Blaahs, Herr Kargel, Frau Fust (Bürgerschaftsmitglied) 

 

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Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
  2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)

im Osten: durch die unbebaute Fläche nördlich des Autohauses Bumann

im Süden: durch die Wohnbauflächen nördlich der Rostocker Straße

im Westen: durch das Grundstück der ATU Werkstatt am Philosophenweg

(siehe Anlage 1)

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 64. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg“
  2. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage